Abrechnung vorgerichtlich, dann Schutzschrift

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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inaD38
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#1

04.03.2010, 10:39

Hallo, liebe Forenos,
wir haben hier eine Sache, wo außergerichtlich beraten wurde und Schriftverkehr lief, haben die 2300 VV RVG 1,3 abgerechnet. Dann wurde vorsorglich eine Schutzschrift verfaßt und bei Gericht eingereicht, es kam aber nie zum Verfahren.

Kann man da noch was abrechnen? Muß was angerechnet werden?
Bitte helft mir.
LG :oops:
inaD38
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#2

04.03.2010, 14:38

Kann mir keiner helfen?
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