MB zurückgenommen? Wer trägt Kosten??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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rea1979
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#1

04.03.2010, 13:44

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal wieder ein kleines Problem.

Wir haben in einem Verfahren unseren Mandanten gegen ein Inkasso Büro vertreten wegen einer Forderung die bereits verjährt war. Das Inkasso Unternehmen hat einen Mahnbescheid beantragt und wir haben Widerspruch eingelegt. Nach weiterm Schriftverkehr hat das Inkasso Unternehmen den Mahnbescheid zurückgenommen.

Wie kann ich unsere Kosten für die außergerichtliche Vertretung und die Kosten für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid festsetzen lassen?
Kann ich einen KfA an das Mahngericht stellen oder soll ich das Inkasso Unternehmen auffordern zu zahlen? Und was kann ich tun wenn Sie nicht zahlen? Der Rücknahme des MB nicht zustimmen und das streitige Verfahren beantragen, da wir ja im Recht sind?

Im Moment weiß ich nicht weiter und brauch dringend eure Hilfe!!

Lg rea1979
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gabrielle
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#2

04.03.2010, 13:46

du kannst die Kosten festsetzen lassen und zwar beim zuständigen Streitgericht. Dort musst Du einen Kostenantrag stellen, wonach die Kosten dem Antragsteller aufzuerlegen sind.
rea1979
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#3

04.03.2010, 14:15

??? :?:
Und wenn ich keine Kostenentscheidung habe?
Muss ich die Abgabe an das zuständige Streitgericht beantragen und dann Kostenentscheidung und Festsetzung beantragen?
Kann ich auch die außergerichtlichen Kosten dort festsetzen lassen oder muss die unser Mandant tragen?
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#4

04.03.2010, 14:26

Die außergerichtlichen Kosten muss die Gegenseite unter Verzugsgesichtspunkten tragen.
Es kommt darauf an ob ihr die außergerichtlichen KOsten im MB aufgenommen habt. Wenn sie mitaufgenommen wurden, könntet ihr das streitige Verfahren betreiben wegen der Kosten. Die Gegenseite auffordern zu zahlen müsst ihr ja auf jeden Fall
rea1979
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#5

04.03.2010, 14:33

Wir haben den MB ja nicht gemacht, konnten also die außergerichtlichen Kosten nicht mit aufnehmen.
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#6

04.03.2010, 14:36

Ups sorry....

Die Frage ist jetzt trotzdem wer will was von wem?? War der "Schuldner" in Verzug?
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#7

04.03.2010, 14:37

Wenn sich euer Mandant in Verzug befand muss er wohl die Kosten tragen bzw. ggf. vergleichsweise Einigung mit der Gegenseite
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#8

04.03.2010, 15:29

Tastenluder hat geschrieben:Wenn sich euer Mandant in Verzug befand muss er wohl die Kosten tragen bzw. ggf. vergleichsweise Einigung mit der Gegenseite
Ähm - die Forderung ist doch verjährt! Ob der Anspruch daher letztlich zu Recht besteht oder nicht, spielt doch gar keine Rolle mehr, da er ja nicht mehr durchsetzbar ist. Bin deshalb der Meinung, dass der Antragsteller die Kosten des Mahnverfahrens zu tragen, erst Recht wenn er den MB zurückgenommen hat (er hätte vielleicht vorhehr prüfen müssn, ob der Anspruch verjährt ist oder nicht. Oder er ist bewusst das "Kostenrisiko" eingegangen für den Fall, dass der Schuldner sich nicht wehrt, wer weiß ...).

Weitere Vorgehensweise jedenfalls siehe #2
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#9

04.03.2010, 17:20

Wird der Mahnantrag zurückgenommen, kann die KGE vom AGegn. beim Mahngericht beantragt werden. Für das KFV ist - siehe schon oben - das (fiktive) Streitgericht zuständig. Dieses wird sich die Mahnakte als BA erfordern.
~ Grüßle ~
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