Hallihallo,
liege ich recht in der Annahme, dass ich für die Zustellung einer Beschwerde bereits die 0,5 Gebühr nach Nr. 3500 RVG bekomme, ohne mich jemals zu der Beschwerde geäußert zu haben?
Zustellung Beschwerde
Ja, das ist korrekt!
[img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_056.gif[/img]
[b]Das Glück im Leben hängt von den guten Gedanken ab, die man hat![/b]
[img]http://www.smilies.4-user.de/include/Wasser_Strand/smilie_water_089.gif[/img]
[b]Das Glück im Leben hängt von den guten Gedanken ab, die man hat![/b]
[img]http://www.smilies.4-user.de/include/Wasser_Strand/smilie_water_089.gif[/img]
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Das klingt dann ungefähr so:
Entgegennahme der Beschwerde zur Prüfung, ob etwas zu veranlassen ist. Der Einreichung eines Schriftsatzes bedarf es nicht.
Entgegennahme der Beschwerde zur Prüfung, ob etwas zu veranlassen ist. Der Einreichung eines Schriftsatzes bedarf es nicht.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<