Abrechnung Familiensache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Heike19
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 423
Registriert: 16.07.2007, 14:47

#1

02.03.2010, 14:21

Hallo zusammen,

habe hier eine Familiensache abzurechnen.

Folgender Sachverhalt:

Haben EAO Verfahren und Hauptverfahren beantragt.
Es wurde dann festgestellt, dass durch die Gegenseite ebenfalls ein Verfahren wegen der gleichen Sache in umgekehrter Parteienrolle gerichtsanhängig ist.
Es wurde dann in der 1. Verhandlung von beiden Parteien erklärt, dass Einverständnis besteht, beide Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung zum
Hauptsacheverfahren zu verbinden.

In der 2. Verhandlung wurde das EAO Verfahren von beiden Parteien in der Hauptsache für erledigt erklärt und es wurde zu den beiden Hauptsacheanträgen verhandelt.

In der 3. Verhandlung wurde dann ein Vergleich geschlossen.

Der Streitwert wird in den beiden Verfahren jeweils auf 3.000,00 € festgesetzt.

Wie rechne ich jetzt ab? Was ist mit dem EAO Verfahren?

Also eine Abrechnung denke ich wie folgt:

GW: 3.000,00 €
1,3 VG
1,2 TG
1,0 EG

Und wie weiter :?:

Kann mir einer Hilfestellung leisten?
LG Heike19
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#2

02.03.2010, 15:04

Meinst du mit beiden Verfahren die beiden Hauptsacheverfahren oder das Hauptsache- und das EA-Verfahren?
Da die beiden Hauptsacheverfahren zusammengelegt wurden, würde ich sagen, die würden als eine Angelegenheit abgerechnet. Ich bin mir da aber nicht ganz sicher.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
Heike19
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 423
Registriert: 16.07.2007, 14:47

#3

02.03.2010, 15:14

Mit beiden Verfahren meine ich die Hauptsacheverfahren.

Aber das EAO-Verfahren kann ich, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht abrechnen, da dies ja für erledigt erklärt wurde. Oder?

Also würde ich dann wie folgt abrechnen:

GW 3.000,00 € für das eine Hauptsacheverfahren
1,3 VG
1,2 TG
1,0 EG

GW: 3.000,00 € für das andere Hauptsacheverfahren
1,3 VG
1,2 TG

Seht Ihr das auch so? Es wurden ja auch zwei Aktenzeichen vergeben und dann ein Aktenzeichen als führendes Verfahren fortgeführt.
LG Heike19
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#4

02.03.2010, 15:28

das EA-Verfahren kannst du auch abrechnen, da ja im Termin erst die Erledigungserkärung abgegeben wurde, wenn ich es richtig verstehe. 1,3 VG und 1,2 TG. Der Gegenstandswert bei Verfahren, die vor dem 1.9.2009 eingeleitet wurden beträgt i.d.R. 500,00 Euro und bei Verfahren die ab dem 1.9.2009 eingeleitet wurden i.d.R. 1.500,00 Euro.

bei den 2 Hauptsacheverfahren bin ich nicht sicher, aber wenn du die als zwei Verfahren abrechnen kannst, dann würde ich es genauso machen wie du.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
Heike19
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 423
Registriert: 16.07.2007, 14:47

#5

02.03.2010, 15:42

Dann könnte ich ja drei Kostenerstattungsanträge stellen?
Sehe ich das richtig?
LG Heike19
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#6

02.03.2010, 16:14

genau.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
Benutzeravatar
lucy1510
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1039
Registriert: 16.05.2009, 20:42
Wohnort: Stolberg

#7

02.03.2010, 17:15

Also das EA-Verfahren und Hauptsacheverfahren auf jeden Fall getrennt abrechnen.

Hauptsacheverfahren kannst Du meines Erachtens nur in einer Kostenrechnung abrechnen, da sie verbunden wurden. Ich nehme aber morgen an einem Online-Seminar teil. Da werde ich das mal klären.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
Heike19
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 423
Registriert: 16.07.2007, 14:47

#8

03.03.2010, 08:37

In den Hauptsacheverfahren steht aber, dass der Streitwert in den beiden jeweils 3.000,00 € beträgt.

Wäre schön Lucy, wenn Du diese Sache mal in dem Online-Seminar ansprechen und das Ergebnis hier bekannt geben könntest :-)
LG Heike19
Antworten