habe hier eine Familiensache abzurechnen.
Folgender Sachverhalt:
Haben EAO Verfahren und Hauptverfahren beantragt.
Es wurde dann festgestellt, dass durch die Gegenseite ebenfalls ein Verfahren wegen der gleichen Sache in umgekehrter Parteienrolle gerichtsanhängig ist.
Es wurde dann in der 1. Verhandlung von beiden Parteien erklärt, dass Einverständnis besteht, beide Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung zum
Hauptsacheverfahren zu verbinden.
In der 2. Verhandlung wurde das EAO Verfahren von beiden Parteien in der Hauptsache für erledigt erklärt und es wurde zu den beiden Hauptsacheanträgen verhandelt.
In der 3. Verhandlung wurde dann ein Vergleich geschlossen.
Der Streitwert wird in den beiden Verfahren jeweils auf 3.000,00 € festgesetzt.
Wie rechne ich jetzt ab? Was ist mit dem EAO Verfahren?
Also eine Abrechnung denke ich wie folgt:
GW: 3.000,00 €
1,3 VG
1,2 TG
1,0 EG
Und wie weiter
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Kann mir einer Hilfestellung leisten?