Berechnung des Gegenstandswertes

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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me4573
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#1

02.03.2010, 11:55

Hallo Ihr Lieben,

habe ein Problem mit der Berechnung des Gegenstandswertes bzw. mit der Abrechnung unserer Gebühren:

MA kündigt Hausmeister-Dienstvertrag fristlos, vereinbarte, monatliche Pauschale 1.600,00 € zzgl. 19% MwSt., Gegenseite pocht auf Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten.

Wir haben uns jetzt geeinigt auf 2 Monate volle Vergütung, letzter Monat 50% der Vergütung.

Das alles geschah außergerichtlich. Mir ist natürlich klar, welche Gebühren ich abrechnen muss, aber ich habe absolut keine Ahnung, welche Gebühr ich nach welchem Wert abrechnen muss.

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe :thx
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Smilie
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#2

02.03.2010, 12:13

Alle Gebühren (auch die EG) nach dem vollen Gegenstandswert. Wie hoch der ist, kann ich Dir leider nicht sagen, weil ich kein Arbeitsrecht mache und darin eine echte Niete bin :-(
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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me4573
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#4

02.03.2010, 12:17

denke dass mein erster Gedanke, nämlich 1.600,00€ zzgl. 19% MwSt. x 3 Monate, der richtige gewesen ist.

Trotzdem vielen Dank für Eure Hilfe *smile
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