Rechtsmittel bei Teilversäumnis- und Schlussurteil

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
vanessa
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#1

01.03.2010, 14:49

wir haben nunmehr für unsere Mandantin (Klägerin) ein Teilversäumnis- und Schlussurteil erhalten, wonach die Beklagten verurteilt wurden, die Klageforderung nebst Zinsen etc. zu zahlen. Den Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Beklagten haben Verteidigung nicht angezeigt.

Zu dem Tatbestand im Urteil wurde aufgeführt, dass wir unsere Klage bezüglich der vorgerichtlichen Kosten teilweise zurückgenommen haben. Ist aus diesem Grunde nur ein Teilversäumnisurteil ergangen?

WElches Rechtsmittel können die Beklagten einlegen? Wann können wir für die KLägerin vollstrecken? Zwei Wochen wegen Einspruchsfrist oder Berufungsfrist abwarten?
katinka1
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#2

01.03.2010, 15:22

Ich würde sagen, Teil-VU ist wg. Teil-Klagerücknahme ergangen.

Abzuwarten ist die Berufungsfrist.
vanessa
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#3

02.03.2010, 10:32

Ist das Teilversäumnisurteil nicht eher ergangen, da die Beklagten keine Verteidigung angezeigt haben? Aber warum erging dann nicht, wie üblich, ein Versäumnisurteil. Warum noch das Schlussurteil?

Wer kann es mir erklären?
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#4

02.03.2010, 10:35

Ich würde mal spekulieren, dass die Beklagten sich nur gegen einen Teil der Klageforderung verteidigen wollten - bzgl. dem Rest erging dann das VU.

Gab es denn weiteren Schriftwechsel zwischen den Parteien und/oder dem Gericht?
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#5

02.03.2010, 10:36

Gegen das Versäumnisurteil ist jedenfalls die 2-Wochen-Frist zum Einspruch zu beachten - bzgl. des Schlussurteils die Monatsfrist zur Berufung.
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#6

02.03.2010, 10:40

Wir führten ein Mahnverfahren gegen die Beklagten. Diese legten Widerspruch gegen unseren MB ein. DAraufhin stellten wir einen Antrag des streitigen Verfahrens vor dem Landgericht. Die Beklagten erhielten unsere Anspruchsbegründung zugestellt, verteidigten sich aber nicht. Aus diesem Grunde erging doch wohl das Teilversäumnisurteil? Und warum Schlussurteil?
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#7

02.03.2010, 10:45

hm....... sehr kömisch :-)

Vielleicht ist es in diesem Fall im sinnvollsten, wenn Du einfach mal bei der Geschäftsstelle nachfragst. Momentan kann ich mir auch nicht erklären, warum es noch ein Schlussurteil gibt.
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gkutes

#8

02.03.2010, 10:46

warum Schlussurteil?
spekulativ: weil ein Teil-VU nicht so alleine stehen kann? Weils eben nur ein "Teil" ist ???
vanessa
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#9

02.03.2010, 10:50

Danke, dass Ihr mit rätselt! Gkutes: Aber warum ein Teil-VU? Weil wir unseren Antrag bezüglich der vorgerichtlichen Kosten nachträglich zurückgenommen haben?
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#10

02.03.2010, 10:50

spekulativ: weil ein Teil-VU nicht so alleine stehen kann? Weils eben nur ein "Teil" ist ???
Ja schon - aber warum gab es dann nicht nur das VU?
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