...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ReNoSchnuffel81
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#1
26.02.2010, 10:58
Hallo zusammen.. Ist es richtig, dass ich dann nur ein verfahren abrechnen darf?
Wo finde ich das?
Vielen Dank
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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#2
26.02.2010, 10:59
Die Gebühren, die vor Verbindung in den Verfahren entstanden sind, bleiben stehen.
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(UNHEILIG)