GF bei FamS späterer Verbund

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Apfelbaum
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 27
Registriert: 27.09.2009, 18:23

#1

21.02.2010, 18:12

Ich muss Euch noch mal nerven, da ich selbst nicht weiter komme. Im RVG für Anfänger, finde ich leider nur etwas über die Streitwertberechnung, Streitwert wurde jedoch festgesetzt und ist hier nicht das Problem.
Mein Problem ist vielmehr, die Geschäftsgebühr für die zunächst unabhängige Unterhaltsangelegenheit, die im Termin des später eingereichten Ehescheidungsantrages verbunden wurde und sodann eine Einigung getroffen werden konnte. Wie rechne ich nun ab?
1,3 GF auf Unterhalt
1,3 VF auf Gesamt
- 0,65 des Unterhaltswertes
0,8 VF (wg. Einigung des bisher nicht anhänigen Unterhalts, auf Unterhaltsbetr.)
1,2 TG auf Gesamt
1,5 EG auf bisher nicht rechtshängiger Unterhaltsbetr.
1,0 EG Versorgungsausgleich
natürlich unter Berücksichtigung der Obergrenze

Liege ich richtig??
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