mal wieder plagt mich ein problem wobei mir die suchfunktion leider auch nicht hilft
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Also folgender Sachverhalt:
Mdt. betrunken auto gefahren, unfall gebaut, abgehaun!
die fahrlässige straftat ist dann betrunken autofahren und unfall bauen die vorsätzliche ist die unfallflucht.
meine frage kann ich jetzt trotz der vorsatz straftat für die fahrlässige straftat deckungsschutz zum rechtsschutzversicherer verlangen ??? hab den ARB-Kommentar vor mir aber der hilft mir auch nicht!
danke jetzt schon mal für eure hilfe !!!