Hallo Leute,
es gibt Tage da bekommt man die richtig schönen Akten auf den Tisch, so einer ist dann wohl heute! Also wir haben in einer Familiensache den Antragsteller wegen elterliche Sorge vertreten und haben PKH unter unserer Beiordnung erhalten bei Gericht A. Es fand ein Termin statt, an dem auch meine Chefin teilgenommen hat. Danach zog die Antragsgegnerin um und das Verfahren wurde an dem ca. 800 km weiten Gericht B abgegeben. Wir haben sodann eine Unterbevollmächtigte gesucht, da eine Terminswahrnehmung für meine Chefin nicht möglich war. Da sich der Rechtsstreit sehr lang hinzog, wurde die Unterbevollmächtigte sodann unter Abänderung des Beiordnungsbeschlusses von Gericht A als Hauptbevollmächtigte und wir als Verkehrsanwälte beigeordnet. So das Verfahren ist beendet und jetzt soll ich abrechnen. Meine Frage, was ist mit der Terminsgebühr, die meiner Chefin schon entstanden ist und sie war ja schonmal beigeordnet und hat die Anträge auch eingereicht?Bekomme ich die Terminsgebühr und die Verfahrensgebühr trotzdem? Ich hoffe um Hilfe und wünsche schon mal allen ein schönes Wochenende!
Familiensache
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ihr seid ja flott mit antworten, danke schon mal
ich habe ja noch nicht abgerechnet, sondern soll diese noch erstellen, also muss ich die Rechnung an das Amtsgericht B jetzt direkt stellen und meine Gebühren geltend machen, aber dann bekommt doch eigentlich die jetzige Hauptbevollmächtigte ihre Gebühren nicht mehr oder? Die Staatskasse zahlt doch nicht doppelt?
ich habe ja noch nicht abgerechnet, sondern soll diese noch erstellen, also muss ich die Rechnung an das Amtsgericht B jetzt direkt stellen und meine Gebühren geltend machen, aber dann bekommt doch eigentlich die jetzige Hauptbevollmächtigte ihre Gebühren nicht mehr oder? Die Staatskasse zahlt doch nicht doppelt?