Gebührenabrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Glöckchen
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#1

18.02.2010, 15:26

Hallo,
kann mir bitte mal jemand helfen? Ich stehe grad auf der Leitung...
Also zunächst außergerichtliches Verfahren mit Geschäftsgebühr, dann wurde von der Gegenseite MB beantragt, wir haben Widerspruch eingelegt, dann streitiges Verfahren mit Verhandlung und Urteil. Wie muss ich jetzt abrechnen und was wo anrechnen?
Vielen Dank!
Asgoth
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#2

18.02.2010, 15:35

Bitte benutz doch erstmal die Suchfunktion - das Thema hatten wir hier bereits gefühlte 10 000mal... ;)
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

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Pepples
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#3

18.02.2010, 15:43

Mach doch mal nen Vorschlag, wie Du abrechnen würdest.
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JanaI
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#4

18.02.2010, 15:54

Du bekommst eine 1,3 VG und 1,2 TG.
Die 0,5 VG für den Widerspruch wird auf die 1,3 VG angerechnet!
Bitte schön! :-)
Lachgummi
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#5

18.02.2010, 16:24

und wo ist deine geschäftsgebühr??
Sam29

#6

18.02.2010, 17:49

1,3 Geschäftsgebühr 2300
Auslagen
0,5 Verfahrensgebühr 3307
1,3 Verfahrensgebühr 3100
./. 0,65 Geschäftsgebühr Vorb. 3 Abs. 4
./. 0,5 Verfahrensgebühr Anm. zu Nr. 3307
1,2 Terminsgebühr 3104
Auslagen
Glöckchen
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#7

19.02.2010, 08:49

Vielen Dank Sam29 für Deine Antwort!
gkutes

#8

19.02.2010, 09:16

es gibt auch noch mal extra Auslagen für den MB
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