Hallo,
ich habe mal eine ganz wichtige eilige Frage:
Wir vertreten den AG und haben WS gegen den MB erhoben. Dann haben wir außergerichtliche Korrespondenz geführt und werden uns wohl in Kürze mit der Gegenseite einigen. Eine Anspruchsbegründung ist von dem AS nicht gefertigt worden.
Ist es richtig, dass ich lediglich die
0,5 nach Nr. 3307 bekomme und dann
1,0 EG für die Vergleichsgespräche?
Vielen Dank für schnelle Antworten!
EILIG EILIG BItte! Widerspruch gegen MB und dann außerger.
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die 1,0 bekommst du nur, wenn auch ein Vergleich abgeschlossen wird, nicht für Vergleichsgespräche. Wenn kein Vergleich zustande kommt, bekommst du auch keine EG.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
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Wenn es tatsächlich Gespräche waren, sollte auch eine TG angefallen sein.
- rit-sch
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Sehe ich genauso wie Adora Belle.
Liebe Grüße
Rita
Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
Rita
Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.