PKH mit Ratenzahlung für Mdt, G wurden Kosten auferlegt,KFA?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Hummelgunde
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#1

17.02.2010, 08:46

Hallo,
hab schon nachgelesen, werd aber nicht richtig schlau, hab so was noch nie gemacht:
- Unser mdt. hat PKH mit Ratenzahlung bewilligt bekommen.
- jetzt haben wir Urteil, dass Gegner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat
- Streitwert 444,37 €

Als erstes mach ich doch eine PKH Abrechnung. Wie sieht dann der KFA aus? :oops: Ganz normal mit VG, TG etc??

Mdt. soll ab Januar 2010 zum 10. des Monats jeweils 15,00 € an die Staatskasse überweisen, müsste also bisher nur 30,00 € gezahlt haben.
:bahnhof
Laguna
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#2

17.02.2010, 09:03

Also ich würd sagen, der Mandant zahlt erstmal fleißig seine Raten weiter. Du beantragst im KFA die Wahlanwaltsgebühren. Diese werden dann gegen den Gegner festgesetzt und der Mandant kriegt es letztendlich von dem Gegner auf diese Weise wieder. Dein RA wird aus der Staatskasse bezahlt.
Oder wenn der Gegner alles gezahlt hat, wird die Staatskasse benachrichtigt, damit die Ratenzahlung eingestellt und die gezahlten Beträge ausgezahlt werden können.
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#3

17.02.2010, 09:51

Erstmal: Ich würde keinen KFA beantragen, sondern über PKH abrechnen. Denn dort bekommst Du das Geld SICHER über die Staatskasse, wer weiß, ob das bei der Gegenseite auch so sicher ist.

PKH und KFA nebeneinander funktioniert nicht, das würde ja bedeuten, dass der Gegner doppelt zahlen mus. Insofern muss ich Laguna widersprechen.

Wahlanwaltsgebühren fallen hier nicht an, weil die Gebühren nach Deinem Streitwert genauso sind, wie die Gebühren über PKH.

Ab wann der Mandant selbst die Ratenzahlungen einstellen darf, weiss ich nicht ganz genau.
Hummelgunde
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#4

17.02.2010, 10:28

Die Gegenseite ist eine Krankenkasse, das Geld bekommen wir also.
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#5

17.02.2010, 11:27

Dann mach nen KFA. Und die PKH beantragst du nicht. Dann hat euer Mdt. weniger Raten zu zahlen (also nur die GK).

PKH-Abrechnung und KFA gg. Gegenseite machst du nur, wenn die PKH-Gebühren niedriger sind als die Wahlanwaltsgebühren (ab STW 3.000,00 Euronen?). Dann würdest du deine PKH abrechnen und das darüber hinaus in den KFA packen und dir von der Gegenseite holen. Könntest in diesem Fall auch nur den KFA machen (wenn das Geld sicher kommen würde wie in eurem Fall) und dir alles vom Gegner holen. Das wäre dann allein eure Entscheidung. Aber PKH ist ja in den meisten Fällen die sichere Alternative.
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#6

17.02.2010, 11:32

Ich denke schon, dass PKH und KFA gleichzeitig möglich ist, wenn man im KFA vermerkt, dass man PKH beantragt hat.

Stimmt Wahlanwaltsgebühren fallen hier nicht an. Ich hatte vorhin nicht auf den Streitwert geachtet.

Du kannst ja auf Grommelies Vorschlag eingehen und nur KFA beantragen, da Du ja sicher bist, das Geld von der Gegenseite zu bekommen.

In diesem Fall würde ich mich nicht grämen bei Gericht nachzufragen, wie es am besten wäre.
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#7

17.02.2010, 11:36

Du musst hier überhaupt keinen KFA stellen, da ja keine Wahlanwaltsgebühren anfallen und der Anspruch auf die Staatskasse übergeht, d.h. die Staatskasse wird euch die PKH auszahlen und geht selbst gegen den anderen vor um ihre Gebühren wieder zurückzubekommen.
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#8

18.02.2010, 08:27

Erstmal Danke für die schnelle Hilfe. Muss ich im PkH Antrag angeben, dass der mdt. Raten zahlt und wieviel er schon bezahlt hat? Benachrichtigt die LJK den mdt. das er die Ratenzahlungen einstellen kann?
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#9

18.02.2010, 08:57

Dass er Raten zahlt, wissen die ja selbst-er zahlt sie ja ans Gericht. Brauchst du nicht angeben. Und wann der Mdt. seine Raten einstellen kann, informiert auch das Gericht den Mandanten. Da hast du gar nix mit zu tun.

Obwohl ich trotzdem zum KFA tendiert hätte - aber egal. Dein Geld kriegst du so oder so.
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#10

18.02.2010, 09:02

Warum tendierst du eher zum KFA?
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