Hallo,
im Wege einer eistweiligen Anordnung (Gewaltschutzsache) wurde ohne mündliche Verhaldung entschieden.
Meine Frage:
Entsteht hier trotzdem ein TG? Oder kann ich hier nur eine VG abrechnen?
Vielen Dank!
Abrechnen Gewaltschutzsache
- niva
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Es entsteht keine Terminsgebühr, ergibt sich aus Nr. 3104 I Nr. 1 VV RVG, weil in EA-Sachen keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.
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