Zahlung auf VZV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Piaplano
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 01.10.2009, 08:47

#1

16.02.2010, 16:33

Hallo ich habe ein Abrechnungsproblem und hoffe auf Eure Hilfe.

Wir haben ein Urteil erwirkt und haben nunmehr ein VZV und ein Pfüb (am gleichen Tag) gegen den Schuldner beantragt. Auf den VZV hin hat der Schuldner die Hauptforderung bezahlt. Der Pfüb ist aber noch nicht zugestellt worden.
Nun ist meine Frage, ob wir dem Schuldner trotzdem die Kosten für den Pfüb in Rechnung stellen können zzgl. der Gerichtskosten, welche wir ja bereits bezahlt haben. Heute kam auch noch die Rechnung vom GVZ für die Zustellung des VZV.... was mach ich damit?
Bitte helft mir, es eilt sehr....muss die Sache heut noch rausschicken....

Danke für eure Hilfe
LG Piaplano
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#2

16.02.2010, 16:43

Die RA-Gebühren für das VZV werden auf die RA-Gebühren des Pfüb anrechnet, die enstehen also so oder so nur einmal. Die GVZ-Kosten muss der Schuldner natürlich auch zahlen, das sind ja ganz normale ZV-Kosten. Bei den Gerichtskosten würde ich sagen, dass er die auch zahlen muss, ihr hab ja den Pfüb und das VZV beantragt, weil er in Verzug war und da er alle daraus entstanden Kosten zahlen muss, würde ich sagen, dass die Gerichtskosten da auch dazugehören.
Piaplano
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 01.10.2009, 08:47

#3

16.02.2010, 16:47

Danke Niva, ich bin mir bei den GK für den Pfüb eben nicht so sicher.....
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#4

16.02.2010, 16:49

Falls der Pfüb noch nicht erlassen wurde, kannst du ja mal beim AG nachfragen, ob da dann überhaupt Gerichtskosten anfallen, wenn ihr ihn vor Erlass zurücknehmt.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
Benutzeravatar
misspinky1984
Foreno-Inventar
Beiträge: 2175
Registriert: 12.03.2007, 17:16
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Bärlin

#5

16.02.2010, 16:55

meines Erachtens entstehen die 15,00 € GK für den PfÜB bereits mit Antragstellung.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Antworten