...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Vorzimmerlöwe
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#1
08.02.2010, 09:19
Guten Morgen,
ich wollte mal fragen, wie ihr eigentlich Kopien abrechnet bzw. wie ihr sie zählt.
Wenn ich z.B. eine Ermittlungsakte mit 30 Seiten habe, die nur vorn bedruckt sind und ich sie dann aber zweiseitig kopiere, so dass ich dann nur 15 Seiten habe: Rechnet ihr dann 15 oder 30 Kopien ab?
Ich habe dann immer die 30 genommen, meine Kollegin meint aber, es sind ja nur 15 Blatt, also nur 15 Kopien abzurechnen.
Wie macht ihr das? Bzw. wie ist das RVG da auszulegen?
Dankeschön und LG
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fury02
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#2
08.02.2010, 09:41
Aus meiner Sicht: natürlich 30 Kopien. Kopiert werden nämlich die Seiten einzeln, wieviele Blätter es letztlich ergibt, spielt doch keine Rolle.
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tiko73
#3
08.02.2010, 09:44
Jede Seite, die ich kopiere wird gezählt.
Und wenn doppelseitig gedruckt wird, dann ist doch trotzdem auf beiden Seiten Toner und ich habe den Kopierer trotzdem mit beiden Seiten "gefüttert".
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Davy Jones’ Locker
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#4
08.02.2010, 09:56
VV 7000 spricht von zu fertigenden Seiten. Packst Du 2 Seiten verkleinert auf 1 Blatt = 1 Kopie. Kopierst Du Blatt 1 auf die Vorderseite, Blatt 2 auf die Rückseite hast Du 2 Seiten gefertigt, also 2 Kopien.
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gkutes
#5
08.02.2010, 10:14
jup, es werden auf jeden Fall die Kopien gezählt und nicht die Seiten. Im RVG steht "Seiten", wa? Aber es weiß ja auch niemand, ob du einseitig oder zweiseitig kopierst =)
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sabrina_g
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#6
08.02.2010, 18:19
Interessant ich hab auch immer nur eine Kopie gezählt wenn ich eine Duplex angefertigt habe. Das werd ich dann mal wohl schleunigst ändern
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Sonnenschein06
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#7
08.02.2010, 18:44
Wenn die Ermittlungsakten doppelseitig beschrieben sind, bekommt ja Vorder- und die Rückseite eine Nummer. Also sind es zwei Seiten. So auch bei der Abrechnung.
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rit-sch
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#8
08.02.2010, 19:57
Wenn die Ermittlungsakten doppelseitig beschrieben sind, bekommt ja Vorder- und die Rückseite eine Nummer.
Das habe ich ehrlich gesagt noch nie gesehen, dass Vorder- und Rückseite eine Nummer bekommen. Bei uns werden ausschließlich die Vorderseiten durchgehend numeriert.
Liebe Grüße
Rita
Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
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cjdenver
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#9
08.02.2010, 20:56
Das habe ich ehrlich gesagt noch nie gesehen, dass Vorder- und Rückseite eine Nummer bekommen. Bei uns werden ausschließlich die Vorderseiten durchgehend numeriert.
Das ist bei den Gerichtsakten die ich gesehen hab bisher auch immer der Fall gewesen; aber nicht weil das Absicht ist, sondern weil die Gerichtsmitarbeiter sicher wichtigeres zu tun haben als bei jeder Seite zu schauen ob sie beidseitig bedruckt ist. Das kann ich aber auch nachvollziehen - führt nur manchmal zu Problemen, wenn das Urteil/der Beschluss dann auf einen 10-Seiten-Schriftsatz Bezug nimmt der in der Aktennummerierung nur 5 zählt. Aber seis drum.
Jedenfalls: Kopie zählt pro Seite, nicht pro Blatt. Vorderseite + Rückseite sind dann also zwei Seiten. Ganz einfach.
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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)