Führungsaufsichtsverfahren (Strafvollstreckung)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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nici77
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#1

02.02.2010, 08:40

Hi Leute,

wir sind in einem Führungsaufsichtsverfahren beigeordnet worden. Mein Chef meint, ich muss die Gebühren nach 4200 und 4202 VV RVG abrechnen. Das Gericht meint aber, dass nur Gebühren nach 4204 und 4206 entstehen. Was ist nun richtig, hab leider nirgends was passendes gefunden.

Danke schon mal für Eure Hilfe.
Liebe Grüße nici77
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nici77
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#2

03.02.2010, 08:48

Hat denn keiner eine Idee? :heul :hilfe
Liebe Grüße nici77
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Adora Belle
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#3

04.02.2010, 12:03

Das Gericht hat recht. Dein Chef hätte wohl gern die 4200 Ziff. 3, aber dafür müßte es um eine Maßregel gehen, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Kommt bei Führungsaufsicht nicht in Frage, deshalb hier 4204 und 4206.
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nici77
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#4

05.02.2010, 11:55

OK, vielen Dank.
Liebe Grüße nici77
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