RSV mit SB 150,00 € dafür Beratungshilfe möglich?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
Kichererbse
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1117
Registriert: 16.11.2007, 11:47
Wohnort: im Wildpark Friedrich des Großen

#1

02.02.2010, 10:54

Hallo ihr Lieben,

wir haben hier so eine verzwickte Abrechnungssache. Der Mandant hat eine RSV, die für die Sache auch eintreten will. Allerdings besteht hier eine Selbstbeteiligung i.H.v. 150,00 €. Unsere Gebühren übersteigen - wieder einmal nicht - die Selbstbeteiligung. Der Mandant kann sich diese auch nicht leisten und mein Chef meint, dass es dafür dann halt einfach Beratungshilfe zu beantragen gilt. Geht das überhaupt? Beratungshilfe um die selbst vereinbarte Selbstbeteiligung abzudecken? Klingt mir eher nach: Selber schuld.

Wenns möglich ist, folgendes weiteres Problem: Wir können normalerweise eine Geschäftsgebühr und eine Einigungsgebühr abrechnen und würden dann bei rd. 100,00 € liegen. Wenn wir im Rahmen der Beratungshilfe allerdings diese "Geschäfts- und Einigungsgebühr nach Abschnitt 5" abrechnen, werden daraus mal eben 255,85 €. Ist ja nicht schlecht, ich finds aber nicht korrekt.

Kann mir mal einer was dazu sagen? Gern auch neben all den anderen der liebe 13 :?

Danke im Voraus!
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]

[img]http://www.peppiclip.de/Smilies/assets/images/winke9.gif[/img]
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

02.02.2010, 11:18

Eine Abrechnung über BH dürfte möglich sein, wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung von BH sonst vorliegen. Ich würde unter Vorlage der Police nachweisen, daß eine SB von 150,00 Euro vereinbart wurde. Man muß ja eigentlich nur nachweisen, daß eine RSV für die Gebühren nicht aufkommt. Bei einer SB ist das doch der Fall.

Wenn du über BH höhere Gebühren bekommst, als wenn du gegenüber Mandant oder RSV abrechnen kannst, ist das doch ein Grund zur Freude. Normalerweise ist es ja meist umgedreht. Ich hätte kein Problem damit.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Kichererbse
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1117
Registriert: 16.11.2007, 11:47
Wohnort: im Wildpark Friedrich des Großen

#3

04.02.2010, 09:43

Vielen Dank Liesel!

Ich weiß, dass ichs probieren könnte, aber mein Chef wills nicht probieren, er will es mal wieder richtig wissen. :roll:
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]

[img]http://www.peppiclip.de/Smilies/assets/images/winke9.gif[/img]
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#4

04.02.2010, 10:49

Beratungshilfe kann bei Bestehen einer RSV für die Höhe der Selbstbeteiligung bewilligt werden, ab dem Betrag der Deckungszusage durch die RSV ist der Antragsteller nicht mehr hilfebedürftig (ZPO Zöller, 27 Aufl., § 115 Rn. 49 c).

Ich hoffe, du kannst deinen Chef damit überzeugen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Kichererbse
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1117
Registriert: 16.11.2007, 11:47
Wohnort: im Wildpark Friedrich des Großen

#5

04.02.2010, 13:11

vielen Dank, Liesel. Da ich diese Auflage nicht habe, besteht die Möglichkeit mir das zu faxen oder mailen, bitte? *ganzliebguck*
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]

[img]http://www.peppiclip.de/Smilies/assets/images/winke9.gif[/img]
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#6

04.02.2010, 13:27

Habe leider nur die 23. Aufl., da steht das in Rn. 61. Die Angabe in #4 habe ich aus einem Beschluß in einer BH-Sache.

Wenn dir die auch die Fundstelle aus der 23. Aufl. ausreicht, kannst du mir deine Fax-Nr. per PN mitteilen. Würde es dann faxen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#7

04.02.2010, 13:51

Erledigt!
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Kichererbse
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1117
Registriert: 16.11.2007, 11:47
Wohnort: im Wildpark Friedrich des Großen

#8

04.02.2010, 13:53

angekommen ;-)

vielen vielen Dank :huepf :hurra den Rest muss jetzt El Cheffe machen :mrgreen:
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]

[img]http://www.peppiclip.de/Smilies/assets/images/winke9.gif[/img]
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#9

04.02.2010, 15:25

Kichererbse hat geschrieben: den Rest muss jetzt El Cheffe machen
Laß mal hören, was er gemeint hat.
Antworten