außergerichtliche Terminsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nadine_18
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#1

04.02.2010, 08:44

Hallo,

hab mal wieder ein Problem.

Mein Chef hat an einem Beurkundungstermin vor dem Notariat teilgenommen und hat hierfür auch einen Entwurf gefertigt.

So was kann ich denn bei Mdt abrechnen?

0,8 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr

oder nur eine 1,3 Geschäftsgebühr??

vielen Dank für eure Antworten
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Pepples
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#2

04.02.2010, 09:04

WEnn hier kein gerichtliches Verfahren anhängig war, dann kannst Du auch keine Verfahrensgebühr geltend machten.

Die kannst dann lediglich die Geschäftsgebühr abrechnen, diese aber wegen der Wahrnehmung des Termins erhöhen.
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Nadine_18
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#3

04.02.2010, 09:15

vielen Dank :thx
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