Moin,
habe folgendes Problem und habe bisher in der Suchfunktion auch nichts dazu gefunden:
Unser Mandant hat uns gebeten, für ihn einen VB zu beantragen. Gesagt, getan. Wir haben die VB ausgefüllt und mit unserem Bürostempel versehen an das zuständigen Mahngericht geschickt. Jetzt wurde der VB unserem Mandanten direkt zugeschickt und unsere Gebühr für die Beantragung des VB wurde dort nicht berücksichtigt. Ist das so richtig? Wenn ja, hat jemand die rechtliche Grundlage hierfür, damit ich es unserem "sparsamen" Mandanten dies auch verklickern kann, dass er für diese Gebühr allein aufkommt.
Falls dies das falsche Forum ist, dann bitte in das richtige verschieben. Lieben Dank!
Verschneite Grüße
Bipe
VB-Gebühren
wegen dem Stempel? das Gerichtsverfahren läuft seit geraumer Zeit automatisch. Da guckt sich doch keiner den Stempel so genau an, um zu schauen, ob das der eines RA ist
Mist, dann müssen wir uns die Gebühr wohl selbst ans Bein kleben. In dieser Sache finde ich es besonders ärgerlich, da der werte Mdt. den MB selber beantragt hat und dann wohl nicht mehr weiter wußte. Im VB steht er dann auch selbst als Prozessbevollmächtigter. Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Aber trotzdem Danke für deine Hilfe, gkutes
Aber trotzdem Danke für deine Hilfe, gkutes
berechnen kannst du die gebühren trotzdem. er bekommt Sie halt nicht erstattet =)
PS:ich bin nicht skugga
PS:ich bin nicht skugga