Hilfe bei Prüfung KFB

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ekonex
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#1

02.02.2010, 13:16

Folgende Berechnung im KFB ist von mir für unseren Mdt./ Beklagten zu prüfen:

Die Ausgleichsfähigen Gesamtkosten betragen 2.646,08
davon trägt Klägerin 64,24 % 1.699,84
./. eigene Kosten Klägerin 1.249,50
Erstattung Beklagter gegen Kläger 450,34

Bis dahin verstehe ich die Berechnung! Nun wurde uns (Beklagter) PKH in Höhe von 708,05 € bewilligt (GW: 6585,00) und die Wahlanwalts-vergütung belief sich auf 1396,58 € (GW: 7930,00- d.h. für die Widerklage wurde uns/den Beklagten kein PKH bewilligt-)

Nun steht im KFB weiter:

Zahlung aus der Staatskasse 708,05 €
+ Erstattung 450,34 €
Gesamtbetrag 1158,39 €

Da der o.g. Gesamtbetrag die Wahlanwaltsvergütung in Höhe von 1.396,58€ nicht übersteigt, verbleibt es daher bei dem Erstattungsbetrag von 450,34!

Irgendwie verstehe ich die Aussage des letzten Satzes nicht! Kann mir jemand vielleicht weiterhelfen und (für mich) verständlich erklären?
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NORTHERN DINO
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#2

02.02.2010, 17:22

[font=Times New Roman]Die Formulierung ist auch für mich etwas ungewöhnlich, aber wenn ich das richtig verstehe, wird der volle Erstattungsbetrag festgesetzt, da ein Übergang auf die Landeskasse (§ 59 RVG) nicht stattfindet.
Anders gesagt: Die Summe aus Erstattungsbetrag laut KFB und ausgezahlter PKH-Vergütung übersteigt nicht die Wahlanwaltskosten.
[/font]
~ Grüßle ~
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Ekonex
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#3

03.02.2010, 09:35

:thx Dann werde ich mal die Gegenseite zur Zahlung auffordern!
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