Wie handhabt ihr es, wenn ihr eigene ZV-Sachen habt und eure Gebühren abrechnet? Also z.B. es wurde ZV gegen ehemaligen Mdt., jetzt Gegner, betrieben. Gegner hat Forderung und ZV-Gebühren bezahlt. Es muss ja nun eine Rechnung über die ZV-Kosten erstellt und im Aktenkonto eingebucht werden. Auf wen wird die Rechnung ausgestellt? Auf den Gegner (Ex-Mdt.)? Man kann sich ja schlecht selbst eine Rechnung schreiben, oder?
Was meint ihr?
Rechnung in eigenen ZV-Sachen
- Gruftie
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Das verstehe ich nicht...Du willst Dir bzw. Deinem Chef ne Rechnung schreiben? Wieso? Zahlt er dann auch die Kosten an sich selbst?
Mal Spaß beiseite: Du kannst doch die ZV-Kosten auch ohne Rechnung im Aktenkonto buchen...
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Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Ne denk ja auch, dass das nicht richtig sein kann .
Ja möglich ist das mit der Buchung von den ZV-Kosten, aber ich denke, dass das nicht richtig ist. Ist doch Honorar, welches wir bekommen, also muss m.E. auch eine Rechnungsnummer vergeben werden.
Ja möglich ist das mit der Buchung von den ZV-Kosten, aber ich denke, dass das nicht richtig ist. Ist doch Honorar, welches wir bekommen, also muss m.E. auch eine Rechnungsnummer vergeben werden.
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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Also bei uns wird das so gehandhabt, dass wir die alte Akte, in der das Honorar angefallen ist, abgelegt werden muss, somit wird die "Sollstellung" ausgebucht. Dann muss ich eine neue Akte anlegen Wir ./. ehem. Mandant ... und dann buchen wir glaub ich einfach die offene Forderung in die Offenen Posten ...Ja möglich ist das, aber ich denke, dass das nicht richtig ist. Ist doch Honorar, welches wir bekommen, also muss m.E. auch eine Rechnungsnummer vergeben.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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Ja, wir legen auch eine neue Akte an, aber ich meinte nicht die offene Gebührenforderung, wegen der wir vollstrecken, sondern die Gebühren, die uns durch die ZV zustehen. Der RA bekommt in eigenen Sache ja auch Honorar.
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Hm... also einfach Soll-Stellung ZV-Kosten ohne Rg.Nr. + auch keine Rechnung erstellen, somit auch kein Nachweis im Rechnungsordner !?
Berechnung taucht also nur im Text der jeweiligen Maßnahme auf. Alles klar!
Ich weiß ja, dass in diesem Fall keine MwSt im Spiel ist - kam mir aber trotzdem irgendwie unrichtig vor, da "keine Buchung ohne Beleg", "keine Rechnung ohne Rechnungsnummer" ... Nun gut, vielen Dank !!! )
Berechnung taucht also nur im Text der jeweiligen Maßnahme auf. Alles klar!
Ich weiß ja, dass in diesem Fall keine MwSt im Spiel ist - kam mir aber trotzdem irgendwie unrichtig vor, da "keine Buchung ohne Beleg", "keine Rechnung ohne Rechnungsnummer" ... Nun gut, vielen Dank !!! )
- Kirschblüte
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Bei uns gab es dewegen mal ne riesen Diskussion. Schlussendlich wurde besprochen, dass wir immer eine Rechnung machen müssen ohne Steuer. Der Wirtschaftsprüfer fand die Lösung wohl auch besser, wie einfach einbuchen.
- alraune
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Wir machen es ganz anders. Es gibt hier für solche Erlöse ein extra Sachkonto namens "steuerfreie Einnahmen aus Innengeschäft", also für die Fälle, wo der RA sich selbst (als RA, nicht als Privatperson) bzw. die eigene Kanzlei vertritt. Also auch für solche ZV-Sachen wie oben von Lahmi beschrieben, z.B. aus Vergütungsfestsetzungsbeschluß gegen den Mandanten.
Gehen dann solche Zahlungen ein, werden sie im Aktenkonto zunächst als Fremdgeld gebucht und dann auf das o.g. Sachkonto umgebucht.
Gehen dann solche Zahlungen ein, werden sie im Aktenkonto zunächst als Fremdgeld gebucht und dann auf das o.g. Sachkonto umgebucht.