Hallo,
ich hab da so ne Sache, wo sich um die Gewährung eines Wegerechtsgestritten wird. Es gab einen Ortstermin und man hat versucht einen Vertragsentwurf beim Notar zu basteln, was aber letztenendes als Einigungsversuch gescheitert ist. Und dazu hab ich 2 Fragen:
1. Gibt es einen festgelegten SW bzgl. Wegerecht, den ich dann mal wieder überlesen hätte oder gibt es tatsächlich keinen ???
2. Hab damals in der Schule gelernt, dass man neben einer GG keine TG geltend machen kann . Was mach ich nun wegen den Ortstermin. ich mein eine 1,3 GG ist zweifelsohne angefallen. Kann ich da nur die Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld drauf schlagen???
Einen schönen Mittwoch noch.....
Lg Tine
außergerichtliche Vertretung - Wegerecht....
das ist richtig, die GG kann niemals neben der TG stehen bzw, umgekehrt. Für die Wahrnehmung des Termins kannst du die GG aber erhöhen + Fahrt + Abwesenheit2. Hab damals in der Schule gelernt, dass man neben einer GG keine TG geltend machen kann . Was mach ich nun wegen den Ortstermin. ich mein eine 1,3 GG ist zweifelsohne angefallen. Kann ich da nur die Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld drauf schlagen???