Anerkennung von Fahrkosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Mr.Black
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#1

27.01.2010, 13:08

Unter welchen Gesichtspunkten müssen im Rahmen der gerichtlichen Kostenfestsetzung die Fahrkosten für einen auswärtigen Rechtsanwalt (lange Anfahrt, Bahnkosten) übernommen werden.

Gibt es hierzu verwertbare Entscheidungen?

Danke
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Agi
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#2

27.01.2010, 13:11

Hallo,

entscheidungen könnte ich dazu nicht liefern, weiß aber aus der praxis her, dass nur kosten bis zur höhe eines korrespondenzanwalts festgesetzt werden. Alles andere wäre eine benachteiligung der partei, die die kosten tragen muss....

hoffe damit evtl. ein bisl geholfen zu haben...
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gabrielle
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Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#3

27.01.2010, 13:21

schau mal hier:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=26732

Vielleicht hilft Dir das etwas weiter.
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