abgetrenntes verfahren - versorgungsausgleich - Abrechnung
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Dann würde ich die komplette Rechnung an die Mandantschaft machen und einen KAA an das Gericht. Wenn der Gegner allerdings - wie du oben geschrieben hast - schon Zahlungen auf die erste Rechnung geleistet hat, müßtest du die dort in Abzug bringen, ebenso bei der Rechnung an die Mandantin.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Jeder trägt die Hälfte der Anwaltskosten und die Hälfte der GKLachgummi hat geschrieben: was heißt denn nun: die kosten des verfahrens trägt jede partei zur hälfte??? *schnief*
- nephele
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1371
- Registriert: 25.08.2008, 12:16
- Beruf: Refa
- Software: Andere
Ich mache hier auch nochmal auf Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG aufmerksam!
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper