Hallo,
folgender Fall:
Verkehrsunfall, unser Mandant wird verklagt.(nur Mandant, nicht siene Haftpflicthvers.)
Mdt. ist eine Firma, also vorsteuerabzugsaberechtigt.
Verfahren ist mit Vergleich abgeschlossen, also rechne ich alles, inkl. Mwst. bei der Haftpflicht ab (diese haben auch bereits gezahlt).
Aber, nehm ich die Mwst. mit in den Kostenausgleichungsantrag oder nicht???
Denn der eigentl. Mdt. ist ja zum vorsteuerabzu berechtigt, aber es zahlt eben nicht dieser, sondern seine Haftpflichtvers.
Was meint ihr?
LG
Vorsteuerabzugsberechtigung im KFA?
wer euch zahlt ist schnuppe. Mdt ist vorsteuerabzugsberechtigt, also keine Steuer in den KFA
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Hallo Sonnenblume,
ich würde ihn mit UST machen, denn ich habe für Verkehrsunfälle folgende Entscheidung, welche ich immer anwende, wenn die Gegenseite möchte dass ich für unsere verklagte Firme als geschädigte die UST weglasse.
"Die UST ist im vollen Umfang mit geltend zu machen, denn im Innenverhältnis ist die nicht zum vorsteuerabzugsberechtigte Haftpflichtversicherung allein zu Kostentragung vermpflichtet. Es kann daher nicht mehr darauf ankommen, ob der Halter des am Unfall beteiligten Fahrzeuges vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht. (Kammergericht, JurBüro 1998, 197; so auch OLG Köln, JurBüro 2001, 428)
ich würde ihn mit UST machen, denn ich habe für Verkehrsunfälle folgende Entscheidung, welche ich immer anwende, wenn die Gegenseite möchte dass ich für unsere verklagte Firme als geschädigte die UST weglasse.
"Die UST ist im vollen Umfang mit geltend zu machen, denn im Innenverhältnis ist die nicht zum vorsteuerabzugsberechtigte Haftpflichtversicherung allein zu Kostentragung vermpflichtet. Es kann daher nicht mehr darauf ankommen, ob der Halter des am Unfall beteiligten Fahrzeuges vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht. (Kammergericht, JurBüro 1998, 197; so auch OLG Köln, JurBüro 2001, 428)
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- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
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[font=Times New Roman]Genauso isses![/font]gkutes hat geschrieben:wer euch zahlt ist schnuppe. Mdt ist vorsteuerabzugsberechtigt, also keine Steuer in den KFA
~ Grüßle ~
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Ja, die haben wirklich die Steuer mitgezhalt, deswegen bin ich ja jetzt irgendwie verunsichert.....
is nicht dein problem! vielleicht holen die sich die ja auch selbst vom mandanten wieder