Streitwertbeschluss

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Vorzimmerkeule
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#1

27.01.2010, 09:22

Einen guten Morgen an alle,

habe ein Problem mit einem Streitwertbeschluss, stehe vollkommen auf dem Schlauch... :oops: Es geht um den SW für den Rechtsstreit und den Vergleich, welche das Gericht wie folgt festgesetzt hat (wir haben den Beklagten vertreten):

Kläger zu 1):

Klageantrag (12 x [321,48 € - 248,00 €]) 881,16 €
Widerklageantrag (12 x 248,00 €) 2.976,00 €
Vergleich 3.857,16 €

Kläger zu 2):

Klageantrag (12 x [321,48 € - 248,00 €]) 881,16 €
Widerklageantrag
Bis zum 26.08.2009 (12 x [248,00 € - 211,68 €]) 435,84 €
Danach (12 x 248,00 €) 2.976,00 €
Vergleich 3.857,16 €

Kläger zu 3):

Klageantrag (12 x [273,00 € - 211,00 €]) 774,00 €
Widerklage (12 x [248,00 € - 211,68 €]) 435,84 €
Vergleich (12 x [356,00 € - 211,00 €]) 1.740,00 €

Sehe ich das richtig, dass ich die Werte des Klageantrages und der Widerklage für jeden Kläger zusammenrechne, somit auf insgesamt 9.360,00 € komme und bezüglich des Vergleichs 3.857,16 + 1.740,00 €, mithin 5.597,16 € zugrunde lege?!?!?!

Wäre für Eure Hilfe sehr, sehr, sehr, sehr dankbar. :thx im Voraus.
Liebe Grüße, Manu
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Liesel
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#2

27.01.2010, 09:29

Es ist richtig, daß du die Werte für Klage und Widerklage zusammenrechnen mußt. Aber wie kommst du auf den SW für den Vergleich. Das müßten doch
2 x 3.857,16 € (Kläger 1 und 2) + 1.740,00 € (kläger 3), also 9.454,32 € sein?
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#3

27.01.2010, 09:49

Danke für die schnelle Antwort!!

Ich war mir eben nicht sicher, ob ich auch bezüglich des Vergleichs alle Werte zusammenrechnen kann. Würde ja Sinn machen... An manchen Tagen kommt man auf die einfachen Dinge nicht. :frust

Tausend Dank nochmal :D
Liebe Grüße, Manu
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