abgetrenntes verfahren - versorgungsausgleich - Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Liesel
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#11

27.01.2010, 09:22

Dann würde ich die komplette Rechnung an die Mandantschaft machen und einen KAA an das Gericht. Wenn der Gegner allerdings - wie du oben geschrieben hast - schon Zahlungen auf die erste Rechnung geleistet hat, müßtest du die dort in Abzug bringen, ebenso bei der Rechnung an die Mandantin.
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Lachgummi
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#12

27.01.2010, 10:26

jetzt bin ich immernoch nicht schlauer.. was heißt denn nun: die kosten des verfahrens trägt jede partei zur hälfte??? *schnief*
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Liesel
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#13

27.01.2010, 10:51

Lachgummi hat geschrieben: was heißt denn nun: die kosten des verfahrens trägt jede partei zur hälfte??? *schnief*
Jeder trägt die Hälfte der Anwaltskosten und die Hälfte der GK
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nephele
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#14

27.01.2010, 12:17

Ich mache hier auch nochmal auf Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG aufmerksam!
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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