Moin, moin erst einmal.
Meine Chefin sagte mir vor einigen Tagen, daß ab dem 1.7. die Beratungshilfegebühr komplett wegfällt. Ist das richtig? Ich habe bisher davon wirklich noch nichts gehört. Daß die Beratungsgebühr nach 2100 VV wegfällt wußte ich ja, aber daß nun auch die Beratungshilfegebühr wegfallen soll ist mir neu.
Dann habe ich gleich auch noch eine Frage, wo wir schon bei dem Thema Beratungsgebühr sind. Wie handhabt Ihr das ab dem 1.7.? Hier hat noch keiner einen Plan. Ich schätzen es wird auf eine Gebühr in Höhe von 190,00 EUR hinauslaufen.
Fällt die Beratungshilfe ab dem 1.7. weg?
- Annile
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 732
- Registriert: 14.02.2006, 19:44
- Wohnort: Nähe Frankfurt am Main
Hallo!
Ja das stimmt.. ab dem 01.07.2006 fällt der komplette Teil 2100 VV RVG weg. Hierfür kann man dann mit den Mandanten Gebührenvereinbarungen treffen.
Ich finde Gebührenvereinbarungen machen das ganze nur noch schwieriger als das eh schon schwer ist, den Mandanten zu erklären, wie sich unsere Gebühren zusammensetzen.
Ja das stimmt.. ab dem 01.07.2006 fällt der komplette Teil 2100 VV RVG weg. Hierfür kann man dann mit den Mandanten Gebührenvereinbarungen treffen.
Ich finde Gebührenvereinbarungen machen das ganze nur noch schwieriger als das eh schon schwer ist, den Mandanten zu erklären, wie sich unsere Gebühren zusammensetzen.
Es Annile :hurra
Ich möchte mal wieder wissen, was sich die Helden des RVG dabei gedacht haben
Manchmal würde ich denen am liebsten und
Beratungsgebühr - willkommen, Debatten mit den Mandanten um jeden Cent der Angemessenheit
Manchmal würde ich denen am liebsten und
Beratungsgebühr - willkommen, Debatten mit den Mandanten um jeden Cent der Angemessenheit
- Melanie
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 585
- Registriert: 14.04.2006, 15:35
- Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: Irgendwo in Schleswig-Holstein
Aber was ist denn nun mit der Beratungshilfegebühr nach 2600 VV? Fällt die auch weg? Meine Chefin meint ja, aber ich weiß nicht, woher sie das weiß.
Viele Grüße
Melanie :pcwink
Melanie :pcwink
Die Nummern 2600 ff. bleiben definitiv bestehen. Sie werden ab dem 01.07.2006 lediglich Nrn. 2500 ff. sein.
Sonst ändert sich da gar nüschd.
Sonst ändert sich da gar nüschd.
Ich hab schon Gesetzestexte in der Kanzlei, gültig ab 1.7.06, und da sind sie drin enthalten - das ist die CD-Rom "Bundesdeutsche Gesetze". Wie gesagt, halt einfach nur 100 runterrechnen.
Komisch.
Das hier hab ich übrigens grade auf der HP der RAK Karlsruhe gefunden:
http://www.rak-karlsruhe.de/download/RV ... .05.05.pdf
Dort Ziff. 5.3.
Komisch.
Das hier hab ich übrigens grade auf der HP der RAK Karlsruhe gefunden:
Quelle:Entscheidender wird die Abgrenzung mit dem Wegfall der Gebühren der Nrn. 2100 bis 2103 VV-RVG durch die Änderung des RVG per 01. Juli 2006. Dann bedeutet die Einordnung einer anwaltlichen Tätigkeit als Beratung im Falle der Beratung eines Verbrauchers die Beschränkung der Vergütung auf € 250,00, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen
wird (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG nF), während die Qualifizierung der anwaltlichen Tätigkeit als Vertretung die regelmäßig wohl deutlich höhere Vergütung mit der Geschäftsgebühr der Nr. 2400 VV-RVG mit sich bringt.
http://www.rak-karlsruhe.de/download/RV ... .05.05.pdf
Dort Ziff. 5.3.