Fällt die Beratungshilfe ab dem 1.7. weg?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Melanie
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#1

21.04.2006, 10:50

Moin, moin erst einmal.

Meine Chefin sagte mir vor einigen Tagen, daß ab dem 1.7. die Beratungshilfegebühr komplett wegfällt. Ist das richtig? Ich habe bisher davon wirklich noch nichts gehört. Daß die Beratungsgebühr nach 2100 VV wegfällt wußte ich ja, aber daß nun auch die Beratungshilfegebühr wegfallen soll ist mir neu.

Dann habe ich gleich auch noch eine Frage, wo wir schon bei dem Thema Beratungsgebühr sind. Wie handhabt Ihr das ab dem 1.7.? Hier hat noch keiner einen Plan. Ich schätzen es wird auf eine Gebühr in Höhe von 190,00 EUR hinauslaufen. :(
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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wifey
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#2

23.04.2006, 09:36

:schieb - tät mich auch mal interessieren :-)
Viele Grüße

ich
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Annile
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#3

23.04.2006, 18:00

Hallo!

Ja das stimmt.. ab dem 01.07.2006 fällt der komplette Teil 2100 VV RVG weg. Hierfür kann man dann mit den Mandanten Gebührenvereinbarungen treffen.

Ich finde Gebührenvereinbarungen machen das ganze nur noch schwieriger als das eh schon schwer ist, den Mandanten zu erklären, wie sich unsere Gebühren zusammensetzen.
Es Annile :hurra
Andreas

#4

24.04.2006, 08:27

Ich möchte mal wieder wissen, was sich die Helden des RVG dabei gedacht haben :hm

Manchmal würde ich denen am liebsten :rumhack und :haue

:bye :bye Beratungsgebühr - willkommen, Debatten mit den Mandanten um jeden Cent der Angemessenheit :roll:
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Melanie
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#5

24.04.2006, 10:12

Aber was ist denn nun mit der Beratungshilfegebühr nach 2600 VV? Fällt die auch weg? Meine Chefin meint ja, aber ich weiß nicht, woher sie das weiß. :naegel
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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Manuela77
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#6

24.04.2006, 13:09

Also das wäre mir neu und skandalös! Es fallen doch "nur" die Beratungsgebühren nach Nr. 21.. weg.
Andreas

#7

24.04.2006, 13:19

Die Nummern 2600 ff. bleiben definitiv bestehen. Sie werden ab dem 01.07.2006 lediglich Nrn. 2500 ff. sein.

Sonst ändert sich da gar nüschd.
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Annile
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#8

24.04.2006, 18:51

Also auf allen Seminaren wurde mir gesagt, dass die Nummern 2600 ff wegfallen... Das steht sogar auf den Seminarkonzepten... hm...
Es Annile :hurra
Andreas

#9

24.04.2006, 19:08

Ich hab schon Gesetzestexte in der Kanzlei, gültig ab 1.7.06, und da sind sie drin enthalten - das ist die CD-Rom "Bundesdeutsche Gesetze". Wie gesagt, halt einfach nur 100 runterrechnen.

Komisch.

Das hier hab ich übrigens grade auf der HP der RAK Karlsruhe gefunden:
Entscheidender wird die Abgrenzung mit dem Wegfall der Gebühren der Nrn. 2100 bis 2103 VV-RVG durch die Änderung des RVG per 01. Juli 2006. Dann bedeutet die Einordnung einer anwaltlichen Tätigkeit als Beratung im Falle der Beratung eines Verbrauchers die Beschränkung der Vergütung auf € 250,00, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen
wird (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG nF), während die Qualifizierung der anwaltlichen Tätigkeit als Vertretung die regelmäßig wohl deutlich höhere Vergütung mit der Geschäftsgebühr der Nr. 2400 VV-RVG mit sich bringt.
Quelle:
http://www.rak-karlsruhe.de/download/RV ... .05.05.pdf

Dort Ziff. 5.3.
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Annile
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#10

24.04.2006, 19:11

Das ist interessant - vielen Dank. Werde ich gleich morgen mal in der Kanzlei aushängen =)
Es Annile :hurra
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