KFA bei Beschwerdeverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Bummbaumel
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#1

21.01.2010, 09:37

Hab mal ne frage:

Haben hier ein Verfahren wo wir Klage eingereicht haben. Der Beklagte hat sich verteidigt kam aber zum Gerichtstermin nicht. Es erging ein VU. Danach hat er Einspruch eingelegt und es kam zu einen neuen Termin. Es erging ein Urteil wo das VU aufrechterhalten bleibt und der Beklagte die weiteren Kosten des Rechtsstreites zu tragen hat. Wie rechne ich jetzt ab?
anni22
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#2

21.01.2010, 10:33

Ich würde das so abrechnen:
1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr + Auslagen etc.

Schau mal im RVG-Kommentar <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 18. Auflage, Nr. 3105 VV Rn. 65 (Einmaligkeit der Terminsgebühr). Könnte Dir weiterhelfen. :D
gkutes

#3

21.01.2010, 10:58

Was hat der Sachverhalt eigentlich mit der Überschrift zu tun???

ansonsten wie anni22
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#4

21.01.2010, 11:26

gkutes hat geschrieben:Was hat der Sachverhalt eigentlich mit der Überschrift zu tun???

ansonsten wie anni22
[font=Times New Roman]Das habe ich auch versucht herauszubekommen - ich habe aufgegeben. :roll: [/font]
~ Grüßle ~
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