Ich weiß grad echt nicht weiter. Folgender Sachverhalt: Wir haben 4 Mandanten und 4 Verfahren gegen einen Gegner. Nach einer ersten Verhandlung werden die 4 Verfahren zu einem verbunden. Nach Verbindung wird ein Vergleich geschlossen.
Wie rechne ich die Einigungsgebühr hier ab?
Der Gegenstandswert der 4 einzelnen Verfahren beträgt EUR 15.000,00. Nach Verbindung beträgt er EUR 60.000,00.
Kann ich wie auch die Verfahrens- und Terminsgebühr die Einigungsgebühr in voller Höhe aus dem GW EUR 15.000,00 jedem Mandanten gegenüber abrechnen?
Es scheint mir eigentlich ein nicht so großes Problem, aber ich finde nirgends eine Lösung. Danke für Eure Hilfe.
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