Rücknahme Mahnbescheid / Kostenfestsetzung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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*finchen*
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#1

20.01.2010, 13:12

Hallo zusammen,

habe folgende Sache:

Wir haben Widerspruch gegen einen Mahnbescheid für unsere Mandantin eingelegt. Die Gegenseite hat daraufhin den Mahnbescheid zurückgenommen, dass Mahngericht hat uns entsprechend informiert.

Wie bekomme ich jetzt die Kosten festgesetzt? Wenn ich nun Abgabe an das streitige Gericht beantrage, müssen dann noch die restlichen Gerichtskosten eingezahlt werden?

Schreibe ich einfach ans Mahngericht: ... bitten wir um Abgabe des Verfahrens ans streitige Gericht... ??? Soll ich den KfA dann schon gleich beifügen?

Viele Grüße und Danke
finchen
bianca82
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#2

20.01.2010, 13:44

Versuche doch erst einmal so dem Gegner die Kosten aufzugeben und ihm zur Zahlung aufzufordern. Vielleicht erledigt es sich dann so.

Ist der MB zurückgenommen, kommt keine Abgabe ans Streitgericht mehr in Betracht.

Kostenfestsetzung beim Mahngericht beantragen?
jenniver
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#3

20.01.2010, 13:53

M. W. kann ein Mahnbescheid eigentlich nicht zurückgenommen werden.
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#4

20.01.2010, 14:00

O je, scheint ja noch komplizierter zu sein als ich dachte ...
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#5

20.01.2010, 14:21

Also, habe jetzt nochmal nachgelesen. Man kann den MB zurücknehmen und zwar bis zur Rechtskraft des VB's.Wenn, wie hier, Widerspruch eingelegt wurde, kann bis zur Abgabe des streitigen Verfahrens zurückgenommen werden.

Zuständig für die Kostenfestsetzung ist meiner Meinung das Gericht, das für das streitige Verfahren zuständig wäre.

Bianca, dein Vorschlag den Gegner anzuschreiben, finde ich grundsätzlich gut, nur nicht bei diesem, da wird sich gar nichts tun und ich will die Sache hier relativ schnell vom Tisch haben, da sehr geringer Streitwert.
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