Terminsgebühr - Beweisaufnahme?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
angelz
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#1

20.01.2010, 10:55

Hallo und guten Morgen,

wieder habe ich eine ganz kniffelige Sache hier. :? :?: Ich hoffe ihr könnt mir helfen. :?

Wir haben Klage eingereicht. Beklagte wohnt in Bayern. Für den Freistaat haben wir Unterbevollmächtigte beauftragt. Der hat auch Gerichtstermine wahrgenommen. Nun fand das Gericht, dass noch eine weitere Zeugin vernommen werden sollte. Die wohnt nun mal bei uns hier. Die Zeugin wurde auch hier vorm dem AG vernommen. Cheffe hat daran teilgenommen und Zeugin auch befragt usw.

Ich habe nun neben der Gebühren (auch Terminsgebühr natürlich) für den Unterbevollmächtigten auch für die Zeugenvernehmung hier vor Ort für meinen Cheffe eine Terminsgebühr in Ansatz gebracht.

Gegenseite meint, dass dieser Termin aber nur als einheitlicher Verhandlungstermin im Rechtsstreit zu sehen ist und damit keine weitere Terminsgebühr für uns hier anfällt.

Hat die Gegenseite recht?

Fröhliches Schaffen wünsche ich Euch noch und danke schon mal
angelz
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#2

20.01.2010, 13:25

ja, da hat der Gegner mal Recht. Für mehrere wahrgenommene Termine im selben Rechtszug gibt es nur :heul eine Terminsgebühr!
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
gkutes

#3

20.01.2010, 13:33

Wenn aber HBV und UBV einen Termin wahrnehmen, kann es schon 2 TGs geben. OB das hier für diesen Fall aber zutrifft, weiß ich grad nicht, weil es wurden nur weitere Zeugen vernommen. Mir wäre jetzt aber nicht bekannt, dass es da Ausnahmen gibt. Termin ist ja eigentlich Termin. Auch bin ich jetzt nicht sicher, ob die 2 TGs (wenn angefallen) erstattungsfähig sind.
bianca82
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#4

20.01.2010, 13:38

Denke auch dass hier die zweite TG angefallen ist. Meines Erachtens gibt es keine Beschränkungen für den Anfall der TG. Die Zeugenvernehmung stellt für mich einen regulären Termin da.

Habt ihr auch ganz normal ne Ladung erhalten?
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#5

20.01.2010, 13:40

Ich würde für den Prozessbevollmächtigten auch die volle TG abrechnen.. gem. RVG ist die nun mal in dieser Höhe entstanden... Bislang habe ich diesbezüglich auch nirgendwo von Beschränkungen gelesen oder gehört.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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angelz
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#6

20.01.2010, 13:41

ja also die Ladung kam vom hiesigen AG

"Ihnen wird auf Anordnung des Gerichts mitgeteilt, dass Vernehmungstermin der Zeugin ...... auf ........ bestimmt wurde."
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#7

20.01.2010, 13:53

wie dem auch sei, sag mir mal einer, wie das genau ist in so einem Fall wie oben geschildert, aber ich wette, dass trotzdem nur eine TG erstattungsfähig ist.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
gkutes

#8

20.01.2010, 14:32

Ich könnte mir jetzt auch vorstellen, dass die Erstattung problematisch sein wird.
Aber probieren würde ich es trotzdem. Die TG ist hier ja schließlich nicht nur durch ein Telefonat des HBV angefallen sondern durch die Teilnahme an einem Termin.
Nessa
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#9

13.08.2010, 14:42

Huhu ^^

habe genau jetzt auch dieses Problem, allerdings möchte die Gegenseite diese Kosten Festsetzen lassen. Natürlich wäre das zum Nachteil für uns !!

Können die wirklich 2 mal die TG festsetzten lassen?

Bitte um schnelle Antwort ;-)

dankööö
Asgoth
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#10

13.08.2010, 15:12

wenn entstanden und erforderlich im Sinne von § 91 ZPO - dann mit Sicherheit...
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"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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