Terminsvertreter in OWI-Sachen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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butterflybabe
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#1

08.05.2007, 08:45

Hallo zusammen,

bräuchte kurz mal eure Hilfe.

Bekomme ich denn in einer OWI-Sache als Terminsvertreter eine zusätzliche Verfahrensgebühr (vgl. Zivilsachen, Nr. 3401 VV RVG)

Liebe Grüße
Gast

#2

08.05.2007, 10:05

Moin moin!

Euer Auftrag beschränkt sich zwar auf die Wahrnehmung des Termins, jedoch muss sich euer RA erst in die Sache einarbeiten, um den Termin überhaupt wahrnehmen zu können. Die Verfahrensgebühr bekommt ihr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Das ist hier der Fall. Ihr könnt also m.E. die Nr. 3401 mit geltend machen.

Liebe Grüße!
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butterflybabe
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#5

08.05.2007, 12:46

Aber ich dachte, ich kann Gebühren nach Teil 3 nur berechnen, wenn diese in Teil 3 entstanden sind.
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Curry
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#6

08.05.2007, 13:16

Als Terminsvertreter entstehen ja die Gebühren gemäß Teil 3 (3401 usw.). Als Terminsvertreter bekommt man die halbe Gebühr, die dem Hauptbevollmächtigten zusteht. In diesem Fall also 5100 (voll) und eine halbe 5101.
Curry

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StineP

#7

08.05.2007, 13:17

?? Nicht eher die 3401 i.V.m. 5100??
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Curry
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#8

08.05.2007, 13:20

Ja natürlich, so war das ja gemeint.
Curry

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