Hallo zusammen,
bräuchte kurz mal eure Hilfe.
Bekomme ich denn in einer OWI-Sache als Terminsvertreter eine zusätzliche Verfahrensgebühr (vgl. Zivilsachen, Nr. 3401 VV RVG)
Liebe Grüße
Terminsvertreter in OWI-Sachen
- butterflybabe
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Moin moin!
Euer Auftrag beschränkt sich zwar auf die Wahrnehmung des Termins, jedoch muss sich euer RA erst in die Sache einarbeiten, um den Termin überhaupt wahrnehmen zu können. Die Verfahrensgebühr bekommt ihr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Das ist hier der Fall. Ihr könnt also m.E. die Nr. 3401 mit geltend machen.
Liebe Grüße!
Euer Auftrag beschränkt sich zwar auf die Wahrnehmung des Termins, jedoch muss sich euer RA erst in die Sache einarbeiten, um den Termin überhaupt wahrnehmen zu können. Die Verfahrensgebühr bekommt ihr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Das ist hier der Fall. Ihr könnt also m.E. die Nr. 3401 mit geltend machen.
Liebe Grüße!
- butterflybabe
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Aber ich dachte, ich kann Gebühren nach Teil 3 nur berechnen, wenn diese in Teil 3 entstanden sind.
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Als Terminsvertreter entstehen ja die Gebühren gemäß Teil 3 (3401 usw.). Als Terminsvertreter bekommt man die halbe Gebühr, die dem Hauptbevollmächtigten zusteht. In diesem Fall also 5100 (voll) und eine halbe 5101.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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