-Klageeinreichung durch uns, SW 4000 €
-kein Gerichtstermin, schriftliches Vorverfahren
-Schriftverkehr hin und her im Rahmen des schriftlichen Vorverfahrens mit Gegenseite
-schließlich Zahlung durch Gegenseite (Hauptforderung 4000 €)
-daraufhin rät Gericht Erledigterklärung in der Hauptsache an, dieses haben wir getan und die Gegenseite hat zugestimmt
-wir stellen Antrag auf Verurteilung, Zinsen und Mahnkosten zu zahlen und Kosten des Rechtsstreites zu tragen
-Gegenseite beantragt ebenfalls, dass wir die Kosten des Rechtsstreites tragen, also Streit um Kostenfrage
-schließlich erklärten wir Klagerücknahme hinsichtlich der Zinsforderung der Mahnkosten und beantragten wiederum nochmals, die Kosten des Verfahrens der Gegenseite aufzuerlegen
-Gericht fasst Beschluss, dass wir Kosten des Rechtsstreites zu tragen haben
- hiergegeben in Beschwerde gegangen und gewonnen, das heißt, das Landgericht hat unserer Beschwerde abgeholfen und der Gegenseite die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Beschwerdeverfahrens auferlegt.
Jetzt stelle ich den Kostenantrag und würde jetzt meinen eine 1,3 VG nach 3100 VVRVG aus 4000 € und eine 0,5 VG 3500 VVRVG für die Beschwerde... mich irritiert jetzt nur die Erledigterklärung kombiniert mit der Klagerücknahme... vielleicht liegts auch nur daran, dass die Endsumme so mager aussieht und ich noch was rauschlagen will ??
![Auf den Arm nehmen :P](./images/smilies/icon_razz.gif)
Kann mir jemand helfen??? Danke im voraus.