Pflichtverteidigerbestellung, Gebühren bei Einstellung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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butterflybabe
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#1

19.01.2010, 09:30

Hallo zusammen,

nachdem ich in der Suche nichts gefunden habe und derzeit auch irgendwie nicht so recht denken kann, muss ich nun euch fragen.

Mein Chef wurde als Pflichtverteidiger bestellt. Nach Anklageerhebung hat das AG das Verfahren auf unseren Antrag hin eingestellt und die Kosten der Staatskasse auferlegt.

Kann ich nun meine Wahlverteidigergebühren gegen die Staatskasse im Wege der Kostenfestsetzung (§ 464 b StPO) geltend machen? Oder nur die Gebühren des Pflichtverteidigers?

LG
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Adora Belle
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#2

19.01.2010, 11:07

Die PV-Vergütung bekommst Du sowieso, die würde ich auch vorab schon mal geltend machen. Das ist sicheres Geld.

Wegen der Kostenentscheidung kann der Mandant auch die WV-Gebühren aus der Staatskasse ersetzt verlangen. Wenn die PV-Vergütung nicht vorab geltend gemacht wurde, sollte sicherheitshalber auf diese verzichtet werden - das verlangen manche Rechtspfleger, bevor sie die vollen WV-Gebühren festsetzen. Wenn Du die PV-Vergütung gleichzeitig geltend gemacht hast, hier nur noch die Differenz zu den WV-Gebühren beantragen. Du solltest eine Abtretungserklärung des Mandanten beifügen, damit die Staatskasse nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen kann.
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butterflybabe
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#3

03.02.2010, 10:59

Danke Adora Belle. Jetzt ist mir wenigstens so manches klar.

So, die Abtretungserklärung liegt mir nun vor. Die Pflichtverteidigergebühren haben wir noch nicht geltend gemacht.

Hat jemand ein Muster für mich, wie ich so einen Antrag stelle?
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Liesel
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#4

03.02.2010, 11:28

In dem Strafverfahren gegen

X

- Aktenzeichen:

wird beantragt,

nachstehende Gebühren und Auslagen zu Lasten der Staatskasse festzusetzen.

Um Anordung der gesetzlichen Verzinsung ab Rechtskraft bzw. Antragseingang wird gebeten.

Abrechnung Wahlanwaltsgebühren
abzügl. beantragte Pflichtverteidigergebühren

Auf die anliegende Abtretungserklärung wird verwiesen.


Die Auslagen, welche eurem Mandanten entstanden sind - Besprechungen, Vorladungen bei der Polizei - kannst du ebenfalls mit zur Festsetzung beantragen - Auslagen nach dem JVEG.
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