Hallo…
Ich soll einen Kostenfestsetzungsantrag bei Gericht einreichen. Es geht um Verwaltungsrecht. Meinen Antrag habe ich soweit fertig. Nun habe ich nur noch eine Frage: Wenn mein Anwalt Widerspruch eingelegt hat, kann er dafür eine Gebühr ansetzen? Welche soll das sein? Und verringert sich dadurch dann nicht die Verfahrensgebühr?
Wäre wunderbar, wenn mir jemand mit Hilfe dient
LG
Verwaltungsverfahren - Kosten?
- Badeschlappe26
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Erklär mal n bissl genauer.
Es grüßt
die Schlappe
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Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
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Für den Widerspruch fällt eine 1,3 GG Nr. 2300 an - ward ihr vorher schon im Anhörungsverfahren z. B. tätig, dann wäre eine 1,3 GG angefallen und für das Widerspruchsverfahren könntet ihr i. d. R. eine 0,7 Nr. 2301 GG abrechnen. Hierbei müsstet ihr dann beachten, dass für die Anrechnung die zuletzt entstandene Gebühr maßgebend wäre.
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
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