Verwaltungsverfahren - Kosten?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
Bürohasen
Forenfachkraft
Beiträge: 109
Registriert: 04.07.2008, 10:31
Wohnort: Wismar

#1

14.01.2010, 15:30

Hallo…

Ich soll einen Kostenfestsetzungsantrag bei Gericht einreichen. Es geht um Verwaltungsrecht. Meinen Antrag habe ich soweit fertig. Nun habe ich nur noch eine Frage: Wenn mein Anwalt Widerspruch eingelegt hat, kann er dafür eine Gebühr ansetzen? Welche soll das sein? Und verringert sich dadurch dann nicht die Verfahrensgebühr?

Wäre wunderbar, wenn mir jemand mit Hilfe dient :oops:

LG
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#2

14.01.2010, 15:35

Erklär mal n bissl genauer.
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
Benutzeravatar
Bürohasen
Forenfachkraft
Beiträge: 109
Registriert: 04.07.2008, 10:31
Wohnort: Wismar

#3

14.01.2010, 15:45

na mehr gibt es eigentlich nicht zu erklären.. was willst du noch wissen, frag ich mal so!? :?
Benutzeravatar
repfiffi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 823
Registriert: 08.06.2007, 15:50
Beruf: Bürostuhlakrobatin
Software: ReNoStar
Wohnort: Berlin

#4

14.01.2010, 16:52

Für den Widerspruch fällt eine 1,3 GG Nr. 2300 an - ward ihr vorher schon im Anhörungsverfahren z. B. tätig, dann wäre eine 1,3 GG angefallen und für das Widerspruchsverfahren könntet ihr i. d. R. eine 0,7 Nr. 2301 GG abrechnen. Hierbei müsstet ihr dann beachten, dass für die Anrechnung die zuletzt entstandene Gebühr maßgebend wäre.
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!

Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
Antworten