GK nachfestsetzen lassen - aber wie?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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M.arinchen
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#1

14.01.2010, 10:40

Hallo Forenos,

ich muss GK nachfestsetzen lassen.
Wie sieht ein Nachfestsetzungsantrag aus?
Muss ich auf was bestimmtes achten?

KFB liegt uns schon vor.
Muss ich den zurückschicken?

Bitte HIIIIILFFEEE.

M.
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#2

14.01.2010, 10:40

"Bitte ich um Nachfestsetzung der Gerichtskosten in Höhe von ..."
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
gkutes

#3

14.01.2010, 10:49

... da diese im KFB vom .... fälschlicherweise nicht enthalten sind."

KFB behältste. Du bekommst einen zweiten
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#4

14.01.2010, 10:53

[font=Times New Roman]Habt ihr die GK vergessen, mit geltend zu machen oder hat das Gericht gepatzt?[/font]
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#5

14.01.2010, 10:59

Ich hab wohl gepatzt:

Es erging ein Versäumnisurteil, daher haben sich die GK auf 1,0 reduziert.
Die von uns zuviel einbezahlten GK wurden auf die Schuld des Gegners verrechnet, ich dachte, dass ich die automatisch zurückbekomme.
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gkutes

#6

14.01.2010, 11:10

achso - dann passt mein Satz nicht so ganz =)

du musst immer den satz "verauslagte GK bitte hinzuziehen" in den KFA reinschreiben.

Dann machst du jetzt noch mal einen extra KFA für die GK. Is kein Problem
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#7

14.01.2010, 11:11

[font=Times New Roman]Das überprüfe noch einmal: Bei einem VU reduzieren sich die GK eben nicht, sondern nur bei einem AU. Ein VU "kostet" eine 3-fache Gebühr.
[/font]
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#8

14.01.2010, 11:26

Ich schreib immer dazu: "Es wird beantragt, alle weiter gezahlten GK hinzuzusetzen...." Eigentlich hätten das dann doch beachten müssen, oder nicht?

@13: DAS ist eine ganz neue Erkenntnis für mich. Wo hab ich gelebt??? Auf dem Mond wohl..... oO
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gkutes

#9

14.01.2010, 11:34

Na dann hat es doch das Gericht versemmelt! Die 3,0 GK müssen mit in den KFB rein, weil die ja verrechnet werden. Zurück bekommst du nichts
also einfach einen Satz wie Luzzi und ich vorgeschlagen und ab dafür.
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#10

14.01.2010, 11:38

[font=Times New Roman]Wenn der Satz im KFA enthalten war, liegt der Fehler beim Gericht. Man hätte hier sogar sof. Erinnerung einlegen können, weil dem KFA nicht voll entsprochen wurde. (Dann winkt sogar eine Beschwerdegebühr :twisted: ). Allerdings kann die Gegenseite ja auch nix für den Fehler des Gerichts, aber das wäre nicht euer Problem.

Übrigens: Das mit den Kosten des VU war früher auch mal anders...
[/font]
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