Beschwerdeverfahren bei Bestellung Notgeschäftsführer

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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katinka1
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#1

11.01.2010, 10:36

Hallo,

folgendes Problem:

Welche Gebühren werden bei einem Beschwerdeverfahren wg. Bestellung eines Notgeschäftsführers abgerechnet?? Hab hier im Forum leider nichts gefunden.

Streitwert wurde festgesetzt.

Danke schonmal!
Holmes
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#2

13.01.2010, 08:30

Die Vergütung nach VV 3500, 3513 für Beschwerdeverfahren gilt grundsätzlich für sämtliche Arten von Beschwerden, soweit nach VV Vorb. 3.5 i.V.m. Vorb. 3.2.1 nicht die Vorschriften der VV 3200 ff. gelten und sofern in VV Teil 3 Abschnitt 5 nichts Abweichendes bestimmt ist.

Abweichende Bestimmungen enthalten:

a) VV 3502, 3503 für die Rechtsbeschwerde (z. B. nach § 574 ZPO);
b) VV 3504 ff. für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung;
c) VV 3506 ff. für Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision.

Die Gebühren der VV 3500, 3513 gelten daher auch für die in VV Vorb. 3.2.1 genannten Verfahren, sofern sich die Beschwerde nicht gegen eine den Rechtszug beendende Entscheidung richtet.

Die Gebühr nach VV 3500, 3513 entstehen auch dann, wenn das Erstgericht der Beschwerde abhilft oder sich das Verfahren anderweitig erledigt.


Holmes
katinka1
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#3

13.01.2010, 08:49

Ich danke Dir für deine Antwort. Aber leider hat mir das nicht weitergeholfen, das konnte ich selber nachlesen... Nur über den speziellen Fall mit einem Notgeschäftsführer konnte ich nirgendswo etwas finden.
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