![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
bereits des Öfteren konnte ich den ein oder anderen hilfreichen Hinweis hier „erhaschen“. Allerdings habe ich zu meiner heutigen Frage keine passende Antwort bzw. Thread gefunden deswegen eröffne ich zum ersten Mal einen eigenen
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Zum Sachverhalt:
- Sozialrechtsache
- Mandantin erteilte zunächst Klageauftrag, zog diesen dann später wieder zurück
Eine Kostenvorschussrechnung erfolgte (vor meiner Zeit in der Kanzlei) bereits unter Abrechnung folgender Gebühren:
Verf. - Geb. gem. Nr. 3102 VV RVG
Terminsgeb. gem. Nr. 3106 VV RVG
Meine Fragen:
Bekommt die RSV die Terminsgeb. zurückerstattet und die Sache ist erledigt oder muss ich bei einer vorzeitigen Beendigung in einer Sozialrechtsache noch eine andere Gebühr abrechnen?
Liebe Grüße Copi