Ratenzahlungsgesuch an Staatsanwaltschaft

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Mistfratz
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 307
Registriert: 03.04.2008, 09:53

#1

08.01.2010, 15:26

Ich hätte eine Frage:

Wir haben unseren Mandanten in einer Strafsache vor dem AG vertreten, hier erging ein Urteil.

Mandant kam dann später noch zu uns mit einer Kostenrechnung der Staatsanwaltschaft über die dem Urteil entsprechende Geldstrafe sowie einige Gebühren.

Wir haben diesbezüglich an die Staatsanwaltschaft geschrieben und Ratenzahlung beantragt, was auch gewährt wurde.

Mein Chef meint, es gibt hier für die Tätigkeit in Bezug auf die Ratenzahlung eine extra Gebühr. Teilt Ihr diese Meinung? Vielleicht Nr. 4302 VV RVG?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

08.01.2010, 16:16

Ja, die gibt es theoretisch. Mit 4302 liegst Du da schon richtig (4301 Nr. 5 läßt sich ebenso begründen, denke ich).

Ich hab allerdings immer etwas Bauchschmerzen bei solchen Fällen, wo der Mandant ja offenbar schon die Geldstrafe nur in Raten zahlen kann. Ohne ausdrücklichen Hinweis darauf, daß diese Tätigkeit gesondert zu vergüten ist, würde ich für den Antrag nichts berechnen. Wenn der Mdt mit dem Schriebs von der StA kommt, dann wird ihm erklärt, wie sein Ratenantrag aussehen muß, damit er den selbst stellen kann, oder in äußersten Ausnahmefällen stellen wir den Antrag mal für den Mandanten - dann allerdings ohne dies gesondert zu berechnen.
Micsi11
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 434
Registriert: 10.11.2008, 17:22
Wohnort: zwischen Stuttgart und Ulm

#3

10.01.2010, 14:41

Wir haben da ein Formular mal übersandt bekommen von der Staatsanwaltschaft. Das haben wir kopiert und geben das dann Mandanten mit. Das ist ganz ganz einfach auszufüllen, das können die selber und dann erspart das uns zum einen Arbeit und wir brauchen auch nicht überlegen, ob wir was berechnen oder nicht. Vielleicht gibt es solche Formulare auch auf verschiedenen Homepages von StAs zum Herunterladen. Auf jeden Fall ist das richtig gut.

Aber wenn ihr was berechnet, solltet ihr wirklich Pt. das vorher sagen.
Antworten