Fahrtkosten bei Prozesskostenhilfe

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#21

17.07.2008, 14:36

Ich habe leider den Zöller nicht da, aber ich frage mich trotzdem, wieso man die Reisekosten von den MA nicht geltend machen kann... Es ist doch nicht aus dem Gesetz ersichtlich.

Müssen wir denn die Reisekosten zurückerstatten??? HILFE!
Mops
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1162
Registriert: 29.06.2007, 15:26
Wohnort: Halle (Saale)

#22

17.07.2008, 14:44

Natürlich steht es im Gesetz. § 122 I Nr. 3
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#23

17.07.2008, 14:46

Aber sind denn die Reisekosten "die Vergütungsansprüche"?!? Das sind doch eher Auslagen...
Revisor
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1490
Registriert: 16.03.2007, 08:24
Beruf: Bezirksrevisor
Wohnort: NRW

#24

17.07.2008, 15:59

Vergütung = Gebühren + Auslagen, § 1 Abs. 1 RVG
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#25

17.07.2008, 17:47

Also doch: zurückzahlen... Sollte man dann eine Gutschrift dafür erstellen mit einer Rechnungsnummer?
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#26

07.01.2010, 11:54

Wenn jetzt in meinem Beschluss bzw. im Verhandlungsprotokoll nur drinsteht, daß PKH bewilligt wird un ihm der RA beigeordnet wird, kann ich doch davon ausgehen, daß eine Fahrtkostenerstattung erfolgt, oder? Es fehlt bei mir nämlich an dem Satz " zu den Sätzen eines in ... ansässigen RA".
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
katinka1
Forenfachkraft
Beiträge: 186
Registriert: 29.01.2009, 16:07
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: BAYERN

#27

07.01.2010, 15:06

Richtig!
Ansonsten würde im PKH-Beschluss stehen:".... wird die PKH beschränkt zu den Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts". (Beschluss des BGH vom 10.10.06 - XI ZB 1/06; Beschluss des LG Limburg vom 16.03.07 - 4 O 365/05)

Fahrtkosten sowie Tage- u. Abwesenheitsgeld sind in deinem Fall zu erstatten.
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#28

07.01.2010, 15:23

:zustimm
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Antworten