...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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cahra
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#1
30.12.2009, 13:02
Hallo!
Unsere Mandantin hat eine Kontenpfändung. Jetzt hat aber die Bank den Fehler gemacht und zuerst einen höheren Betrag an die Gläubigerin überwiesen, bevor die Mietzahlung unserer Mandantin abgebucht war. Mandantin ist somit ins Minus gerutscht. Wir haben jetzt Schriftverkehr mit der Bank geführt, dass das deren Fehler war und die das Rückgängig machen müssen bzw. den Betrag ausgleichen müssen.
Was rechne ich hier ab?
Nr. 3309 passt irgendwie nicht, aber auch eine Geschäftsgebühr passt meines Erachtens nicht.
Viele Grüße von Cahra
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julinda
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#2
30.12.2009, 15:54
ME 3309; Ihr habt im Rahmen der ZV vertreten.
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ReNoFa09
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#3
30.12.2009, 16:04
Ich würde auch eine Gebühr nach 3309 abrechnen
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cahra
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#4
30.12.2009, 18:34
Ich weiß eben nicht, ob das im Rahmen der ZV war. Es war ja keine Vollstreckungshandlung....
Viele Grüße von Cahra