Terminsgebühr(en) bei 2 Gerichtsterminen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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arcangel71
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#1

23.12.2009, 13:54

Kann man eigentlich die Terminsgebühr 2 x abrechnen, wenn in dem Verfahren 2 x vor Gericht verhandelt wurde ?
gkutes

#2

23.12.2009, 13:59

NEIN! nur eventuell entstandene Fahrtkosten/Abwesenheitsgeld
arcangel71
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#3

23.12.2009, 14:00

Danke
rosa

#4

23.12.2009, 21:51

in Strafsachen wird jeder Termin abgerechnet
ansonsten :zustimm
katinka1
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#5

29.12.2009, 16:49

Auch wenn Du es schon weißt: nein!! :senf
In einem Verfahren kann höchstens eine 1,20 Terminsgebühr angefallen sein und abgerechnet werden.


:wink2
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