Vertretung in Strafrechtsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
nfnf

#1

29.12.2009, 15:27

Hallo,

wir haben einen Mdt. bzw einen poteniellen Mdt. der wurde schon zu einer Geldstrafe verurteilt und soll da er gegen seine Bewährungsauflage verstoßen hat, diese nun im Gefängnis absitzen.

Wir sollen ihn nun vertreten und versuchen, dass die Strafe in Raten zu zahlen ist und er sie nicht absitzen muss.

Aber was kann man dafür für ein Honorar verlangen?
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#2

29.12.2009, 15:40

HuHu nfnf,

ich gehe bei Deiner Fallschilderung davon aus, dass ein Verfahren über den Widerruf der Bewährung durch die Staatsanwaltschaft bei dem Amtsgericht eingeleitet worden ist.

Du findest die entsprechende Gebühr Nr. 4200 VV RVG, dort insbesondere in den Bemerkungen Ziff. 3. Im Übrigen entsteht nach herrschender Meinung wohl für diese Nummer nicht die Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG.

Somit im Fall eines Termins bei nicht Inhaftierten:

Nr. 4200
Nr. 4202
Nr. 7002
ggf. Nr. 7000
ggf. Nr. 7003
ggf. Nr. 7005
Nr. 7008
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
nfnf

#3

29.12.2009, 16:21

Erstmal danke,

aber wie hoch ist denn die Nr. 4200 VV?

Als pflichtverteidiger kann man sich da nicht bestellen lassen, oder?
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#4

30.12.2009, 13:06

Der Sachverhalt ist noch nicht klar. Hat der Mdt tatsächlich eine zur Bewährung ausgesetzte Geldstrafe? Oder hat er schlicht nicht gezahlt (oder abgearbeitet), und soll nun Ersatzfreiheitsstrafe absitzen?

Die 4200 hat einen Rahmen von 50 bis zu 560 EUR, die Mittelgebühr beträgt also 310 EUR. Die ist aber nur dann einschlägig, wenn es wirklich um Bewährungswiderruf geht. Ansonsten könntest Du eine 4204 abrechnen.

Eine Bestellung als Pflichtverteidiger kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.
nfnf

#5

30.12.2009, 21:35

Soweit ich weiss, hat er eine Strafe auf Bewährung bekommen und danach nochmal eine Geldstrafe, die er eben nicht bezahlt hat.

Jetzt wollte er eben wissen, was es kostet, wenn wir das so hin bekommen, dass er die Geldstrafe in Raten zahlen kann.
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#6

31.12.2009, 16:28

Und was ist mit der Bewährungsgeschichte? Hast Du die bloß erzählt, um uns zu verwirren? Sorry, auf "soweit ich weiß" hab ich dann aber auch keinen Bock.

Falls es nur um die Geldstrafe geht, würd ich ne Einzeltätigkeit abrechnen. Falls die Vertretung allgemein in der Strafvollstreckung gewollt ist, halt eine VG 4204.

Wenn Du weißt wie Deine Frage lautet, kannst Du ja nochmal konkretisieren.

Guten Rutsch! Bild
nfnf

#7

02.01.2010, 12:18

Ich habe es so dargestellt, wie es mir erzählt wurde und an der Darstellung nichts geändert.

Woher die Anfeindung kommt???
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#8

02.01.2010, 14:08

Wieso Anfeindungen? Mit dem Sachverhalt kann man halt leider nur ein lustiges Rätselraten veranstalten - und da hätt ich dann auch keine Lust, sämtliche nur ansatzweise möglichen Varianten runterzubeten.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
PS_Bi

#9

02.01.2010, 15:47

Anhand der Äusserungen:
"aber wie hoch ist denn die Nr. 4200 VV?"
und
"Woher die Anfeindung kommt??? "
..lässt sich erkennen, da man es hier nicht mit einer sachkundigen Person
aus dem hiesigen Geschäftsbereich zu tun hat.
Vielmehr wird es sich wohl um den verurteilten Bewährungsversager selbst handeln.

Geh doch bitte zum Anwalt, Mann !!!
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#10

02.01.2010, 15:53

PS_Bi hat geschrieben:Anhand der Äusserungen:
"aber wie hoch ist denn die Nr. 4200 VV?"
und
"Woher die Anfeindung kommt??? "
..lässt sich erkennen, da man es hier nicht mit einer sachkundigen Person
aus dem hiesigen Geschäftsbereich zu tun hat.
Vielmehr wird es sich wohl um den verurteilten Bewährungsversager selbst handeln.

Geh doch bitte zum Anwalt, Mann !!!
Den Ton kannst nun allerdings Du echt stecken lassen... :roll:
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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