Beratungshilfe abrechnen!!!!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sunny
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#1

03.05.2007, 17:22

Hi zusammen,

da ich ja hier nun schon des öfteren gelesen hab, das viele von Euch über Beratungshilfe abrechnen, wollte ich mal fragen, ob einer von Euch ein Muster für mich hat. Ich hab das das letzte Mal in meiner Ausbildung gemacht und kann mich nur dunkel erinnern, das da so bestimmte Texte drin stehen musste (irgendwie, das was versichert wird).

Kann mir da einer helfen?

Danke schon mal.

LG Sunny
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Tigerentchen
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#2

03.05.2007, 17:24

[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
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Sunny
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#3

03.05.2007, 17:25

Danke Tigerentchen. Wusste gar nicht, dass man das immer noch mit solchen Formularen macht. ;-)
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Tigerentchen
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#4

03.05.2007, 17:28

Doch wir ja, haben kein Programm .... :?
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
Tippse84

#5

03.05.2007, 17:30

Ich war auch schon etwas verdutzt, da wir schon lange kein Formular mehr nutzen und das alles übers Programm machen. Also RA-Micro sieht das zumindest vor. Vielleicht bei RA Win 2000 auch??
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Sunny
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#6

03.05.2007, 17:31

Bislang bin ich da noch nicht fündig geworden. ;-)
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Anna-Lena
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#7

03.05.2007, 17:44

Man kann die Angaben (siehe Formular in Tigerentchens Link) auch als formlosen Schriftsatz schreiben. Ich habe mir die BerHi-Abrechnung in der Kanzlei als Textbaustein angelegt, ähnlich einem KFA.

Die BerHi-Abrechnung muss zweifach zu Gericht, der Original-Berechtigungsschein (oder Antrag auf nachträgliche Bewilligung) sowie - falls vorhanden - ein Schreiben an die Gegenseite müssen beigefügt werden.

LG
Anna
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stein
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#8

03.05.2007, 20:55

Wenn eine Beratung stattgefunden hat und ihr dann ein Schreiben an die Gegenseite geschickt habt, kannst du aber die Geschäftsgebühr dafür abrechnen nicht nur die einfache Beratungshilfegebühr.
Und schön aufpassen, ob die Sache ihre Erledigung mit Hilfe des RA. aufgrund dieses Schreibens findet, wenn ja, kannst du nachträglich sogar noch die Erledigungsgebühr in Rechnung stellen.
Du mußt dir dann von dem Mdt. nur schriftlich erklären lassen, dass aufgrund der Tätigkeit des RA. die Sache ein gütliches Ende gefunden hat.
Funktioniert !!!
Wenn du Vordrucke brauchst, kann ich dir drei zufaxen.
Mußt mir nur die Fax-Nr. geben.
1. Beratungshilfegebühr
2. Geschäftsgebühr in Beratungshilfesachen
3. Erledigungsgebühr in Beratungshilfesachen.
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Sunny
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#9

03.05.2007, 22:13

@Stein und Anna-Lena
Danke für die Tipps.

@Stein: Wenns ist werd ich drauf zurückkommen. ;-)
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stein
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#10

04.05.2007, 08:26

Gerne.
Am besten gibst du mir über P.N. bescheid.
Kanntest du das mit der Einigungsgebühr ?
Ich habe das in einem Seminar gelernt, angewandt und es hat funktioniert.
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