Abgleich nach § !5 Abs. 3 RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

23.12.2009, 11:05

halli halloo

und zwar geht es um folgendes:

Wir haben eine Arbeitsrechtliche Sache und haben jetzt eine Beschluss bekommen der heute rechtswirksam ist. Jetzt soll ich die einigungsgebühr abrechnen.

in dem beschluss steht: für den fall der rechtswirksamkeit des vergleichs wird der streitwert auf 8.000 EUR festgesetzt, der überschießende Vergleichswert auf 5.757,21 EUR.

Die 1,3 VG und 1,2 TG haben wir schon abgerechnet.

Muss ich jetzt eine komplette Rechnung nochmal stellen mit dem Abgleich nach § 15 oder kann ich auch nur die 1,0 EG + 1,5 EG mit dem Abgleich abrechnen???

Ich würde es so machen:

1,0 EG aus 8.000,00 EUR = 412,00
1,5 EG aus 507,00 EUR = 507,00
Abgleich nach § 15 Abs. 3 = max. 849,00 EUR

Wäre super wenn ihr mir weiterhelfen könntet...

Ganz liebe Grüßee
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Badeschlappe26
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#2

23.12.2009, 11:23

1,3 VerfahrensG aus 8.000,00 €
0,8 red. Verfahrensgeb. aus 5.757,21 €
1,2 Terminsgebühr aus 13.757,21 €
1,0 Einigungsgebühr aus 8.000,00 €
1,5 Einigungsgebühr aus 5.757,21 €
Fahrkosten ... bla .. bla..

und du musst ja 2 x anrechnen nach 15 5. Also ich würd die Rechnung definitiv noch mal neu machen und dann die erste Rechnung - falls sie denn schon bezahlt ist, als Vorschuss anrechnen.
Es grüßt

die Schlappe
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CheerSassi
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#3

23.12.2009, 11:30

:zustimm
Grüßle Sassi

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#4

23.12.2009, 11:49

Auf die Rechnung wurden bis jetzt 500,00 € gezahlt und der rest ist noch offen...wie soll ich des in der rechnung reinbringen...??

danke!!!
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#5

23.12.2009, 11:58

m.E. musst du nur die 500 € am ende abziehen.

1,3 VerfahrensG aus 8.000,00 €
0,8 red. Verfahrensgeb. aus 5.757,21 €
1,2 Terminsgebühr aus 13.757,21 €
1,0 Einigungsgebühr aus 8.000,00 €
1,5 Einigungsgebühr aus 5.757,21 €
Auslagen
Ust
Zwischensumme
./. bereits gezahlt aus Rechnung vom ??? 500,-- €
Rechnungsbetrag
Grüßle Sassi

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#6

23.12.2009, 12:06

ok DAnke :D

aber noch eine Frage und den Betrag den er noch nicht gezahlt hat von der anderen Rechnung den muss ich nicht mit in die neue Rechnung jetzt einbringen?? :)
CheerSassi
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#7

23.12.2009, 12:13

nee, der noch offene betrag ist m.E. in der neuerlichen rechnung inbegriffen.
Grüßle Sassi

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#8

23.12.2009, 12:20

vielen dank für deine Hilfe :D
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#9

23.12.2009, 12:23

Mach ich doch gerne - und ich hab grad gesehen, dass wir aus der selben Stadt kommen :D
Grüßle Sassi

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