Kostenrisiko mit Quotelung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Melody
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#1

17.12.2009, 12:07

Hallo,

ich muss in einer Sache eine Kostenrisikoaufstellung machen mit Quotelung. Die Sache befindet sich im gerichtlichen Verfahren. Es wurde ein Vergleich zwischen den Parteien geschlossen, also nicht vom Gericht aus. Rechne ich da trotzem eine 1,0 Einigungsgeb. ab weil es ja im gerichtlichen Vefahren geschlossen wurde.

Und meine nächste Frage wäre, ob jemand eine gute Quotentafel kennt im Internet oder so?

Der Streitwert beträgt: 8.385,75 EUR, davon muss der Beklagte 3.750,00 EUR zahlen. Kann mir jemand die Quote?

Danke im Voraus.

LG

Melody
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Smettie87
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#2

17.12.2009, 12:10

Hallo!

Da ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, rechnest du nur eine 1,0 Einigungsgebühr ab.

Zu dem Rest kann ich dir leider grad nicht helfen :-)

LG
[color=#FF4080] Einen Plan kann man ändern, ohne Plan ändert sich nichts [/color]
Micra
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#3

17.12.2009, 12:15

Hallo Melody,

ich denke bei der Quotelung ist die Anwendung eines einfachen Dreisatzes gefragt. Aber ich lasse mich auch gerne eines Besseren belehren.

Gruß
micra
[ ]
gkutes

#4

17.12.2009, 12:21

jup - einfacher dreisatz.

und ja, 1,0 EG

ansonsten bitte beachten, dass sich auch die GK reduzieren.
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