Vorsteuerabzugsberechtigung KfA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Findik
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#1

11.12.2009, 15:27

Hallo,

ich bin schon länger aus diesem Beruf raus und bin jetzt leider etwas unsicher.

Ich muss einen KfA machen. Wir sind tätig gewesen als Insolvenzverwalter über das Vermögen unseres Schuldners. meine Chefin ist vorsteuerabzugsberechtigt. Schreibe ich den KfA jetzt mit Umsatzsteuer oder ohne? Wie macht ihr das?

Danke im Voraus.
Liebe Grüße
Findik

[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
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sunshine24
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#2

11.12.2009, 16:24

Also, spontan würde ich sagen, dass man den KfA ohne Umsatzsteuer macht. Der Insolvenzverwalter ist ja kein Vertreter, sondern Partei kraft Amtes. Aber sicher bin ich mir nicht ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Findik
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#3

11.12.2009, 16:48

Danke, erstmal für deine Antwort. Ich mach das dann einfach so. Denn ich denke, dass das richtig ist, ist mir dunkel in Erinnerung :).
Liebe Grüße
Findik

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