Stellungnahme zu Kostenquotelung im Urteil

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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mesotty
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#1

08.12.2009, 12:34

Hallo, ich habe mal wieder eine ganz tolle Verfügung hier liegen.

Wir sind Klägerin und Berfungsbeklagte, haben in 1. Instanz vollumfänglich gewonnen. Im Berufungsverfahren wurde die Klage abgeweisen.

Kosten der I. Instanz müssen nun wir tragen. Berufungskosten wurden gequotelt. Klager (wir) 14% Beklagter 86 %

Nun ist hier eine Gegenvorstellung bzgl. der Kostenentscheidung hier eingegangen. Gegenanwalt möchte, dass Beklagter (seine Partei) 60 % zu tragen hat und Kläger (wir) 40 %.

Dies begründet er damit: Streitwert Berufung € 34.800,00
Gegenanwalt hat für Beklagten Widerklage erhoben und vor der mündlichen Verhandlung wieder zurück genommen. Wert € 246.159,72

Dann hat er die Kosten auf beiden Seiten ausgerechnet, kam dazu dass ohne Widerklage Gesamtkosten i.H.v. € 6.626,00 entstanden wären und mit Widerklage € 16.624,00.
Diese Summen hat er im Verhältnis zu einander als Grundlage für die Quotelung genommen.

Jetzt soll ICH :evil: dazu Stellung nehmen. Ich habe keinen blassen Schimmer. :?: :idea:
Ach ja und der Senat ist der Auffassung, dass die Ausführungen des Beklagten zutreffend sein dürften.

Ich weiß überhaupt nicht, wonach man hier geht. Meiner Meinung nach, soll der Beklagte die Kostenlast für die komplette Widerklage tragen. Ich würde hier nach den Streitwerten allein gehen und nicht nach der höhe der entstandenen Gebühren.
Micsi11
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#2

10.12.2009, 19:57

Warum der nach den anscheinend entstandenen Kosten quotelt, versteh ich nicht. Ich würde hier auch allein nach den Streitwerten gehen.

Also Berufung: EUR 34.800,00
Widerklage: EUR 246.159,72, somit gesamt EUR 280.959,72

Wenn EUR 280.959,72 = 100 %,
dann entfallen auf Widerklage EUR 246.159,72 87,61 %, gerundet 88 % und auf Berufung/Klage somit 12 %.

Gequotelt wird ja immer nach Obsiegen/Unterliegen und nicht nach den Kosten, die entstehen (würden). Die Gegenseite hat eben wegen
EUR 246.159,72 Widerklage zurückgenommen und ihr habt verloren wegen EUR 34.800,00. Und setzt man das ins Verhältnis, kommt man meines Erachtens zu obiger Berechnung.

Aber ist schon spät abends, also ohne Gewähr.
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